Wichtig dabei ist es, den höchstzulässigen Betriebsdruck der Anlage und den sich daraus ergebenden maximalen Ansprechdruck des Sicherheitsventils zu beachten. In Deutschland beträgt der höchstzulässige Ansprechdruck für die genannten Anlagen 3 bar.
Für Anlagen mit höheren Heizleistungen gilt: pro Wärmeerzeuger sind 3 Sicherheitsventile zulässig.
Das Sicherheitsventil 1915 ist als Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG für befeuerte oder anderweitig beheizte Druckbehälter zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser gemäß Art. 3 Abs.1.2 bis Kategorie IV. einsetzbar.
Das Membran-Sicherheitsventil ist mit vorgeschalteter, von der Membrane getrennter Sitzdichtung ausgeführt. Es ist über den Drehgriff anlüftbar. Sitz und Dichtung können nach Abnahme des Oberteils gereinigt werden, ohne den Ansprechdruck zu verändern.
Technische Daten:
Betriebstemperatur: –10 °C bis max. 120°C
Anschlussgröße: DN 25
Ansprechdruck: 3 bar (Bauteilgeprüft)
Einbaulage: beliebig, jedoch darf das Ventiloberteil nicht nach unten zeigend montiert werden
Bauteilprüf-Nr.: TÜV-SV-20-525-H-P-p
Medien: Wasser; neutrale, nicht klebende Flüssigkeiten; Fluide der Gruppe 2
für geschlossene Heizungsanlagen ent-
sprechend DIN EN 12828 und TRD 721. Ge-
häuse aus Preßmessing (DN 15 - DN 32)
bzw. aus Rotguß (DN 40 - DN 50), Metall-
kappe. Standardeinstellung 3 bar.
Bauteilprüfung: TÜV-SV-20-525. An-
sprechdruck (außerhalb der Standardein-
stellungen) 0,5 - 10 bar ohne Bauteil-
prüfung auf Anfrage.
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