Heizung

Gebäudeenergiegesetz: Heizung und Wärmepumpe

Was das GModG beim Heizungstausch erlaubt und welche Anforderungen für Wärmepumpen gelten.

Außengerät einer Wärmepumpe neben einem Wohnhaus
Symbolbild, KI-generiert

Kurz erklärt: Das GModG hebt laut Bundesregierung die einheitliche Pflicht auf, bei Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen. Eigentümer können Heizungsarten wählen, darunter elektrische Wärmepumpen, Hybridmodelle sowie Gas- und Ölheizungen. Eine elektrische Wärmepumpe erfüllt laut Verbraucherzentrale die GModG-Anforderungen automatisch. Einbau und Arbeiten an der Anlage übernimmt der Fachbetrieb.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird nach Darstellung der Bundesregierung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Für Heizung und Wärmepumpe zählt vor allem: Die einheitliche 65-Prozent-Vorgabe entfällt, während für einzelne Heizungsarten weiterhin besondere Anforderungen gelten.

Sicherheit geht vor

Arbeiten an Gas, Abgas, Elektrik, Trinkwasser-Installation, Druck führenden Heizungsleitungen und geöffneten Geräten können zu Vergiftung, Stromschlag, Verbrühungen oder unkontrolliertem Druckverlust führen. Das übernimmt der Fachbetrieb. Bei Gasgeruch betätigen Sie keine Schalter, öffnen Sie die Fenster, verlassen Sie das Haus und rufen Sie von draußen den Notdienst des Gasversorgers an.

Was ändert das GModG beim Heizungstausch?

Die Bundesregierung beschreibt das GModG als Ersatz für das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die gesetzliche Vorgabe, dass die Wärmeversorgung in Neu- und Bestandsbauten zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen muss, entfällt. Stattdessen können Eigentümer laut Bundesregierung selbst zwischen verschiedenen Heizungsarten entscheiden.

Als mögliche Systeme nennt die Bundesregierung elektrische Wärmepumpen, Fernwärme, hybride Heizungen, Biomasseheizungen sowie Gas- und Ölheizungen. Die freie Wahl der Heizungsart ist keine Erlaubnis zur Eigenmontage. Die Entscheidung über das System können Eigentümer selbst treffen; der Einbau und die Arbeiten an der Anlage gehören in die Hände eines Fachbetriebs.

Für Gas und Öl nennt die Bundesregierung außerdem eine schrittweise Beimischung eines verbindlichen Bioanteils ab 2029. Details zur Grüngasquote sollen bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden. Wenn Sie die Regeln für den Austausch einordnen möchten, lesen Sie auch welche Regeln für den Heizungstausch gelten.

„Die Heizungsart wird gewählt, die technische Auslegung wird geplant.“

insani24 Fachredaktion

Welche Heizungsarten sind nach dem GModG möglich?

Die folgende Übersicht fasst die im GModG beschriebenen Möglichkeiten und die jeweils genannten Bedingungen zusammen. Eine pauschale Aussage für jedes Gebäude ergibt sich daraus nicht, denn einzelne Systeme müssen zusätzliche Vorgaben erfüllen.

HeizungsartWas laut Quelle gilt
Elektrische WärmepumpeDie Anforderungen des GModG gelten laut Verbraucherzentrale mit einer elektrischen Wärmepumpe automatisch als erfüllt.
Wärmepumpen-HybridheizungDie Wärmepumpe muss einen bestimmten Mindestanteil des jährlichen Wärmebedarfs liefern. Eine Fachperson berechnet diesen Anteil vorab.
Gas- oder ÖlheizungDie Bundesregierung nennt beide weiterhin als mögliche Heizungsarten. Ab 2029 soll schrittweise ein Bioanteil beigemischt werden.
Fernwärme oder BiomasseBeide nennt die Bundesregierung ebenfalls als mögliche Heizungsarten.

Die Tabelle ersetzt keine Prüfung des konkreten Vorhabens. Für die Auswahl zählt, welche Vorgaben für das jeweilige System gelten und wie die Planung des Gebäudes dazu passt.

Wärmepumpe mit Heizungsanschlüssen
Symbolbild, KI-generiert

Was gilt für eine elektrische Wärmepumpe?

Für eine elektrische Wärmepumpe müssen Sie nach der Darstellung der Verbraucherzentrale keine zusätzliche GModG-Anforderung erfüllen: Die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes gelten damit automatisch als erfüllt. Das betrifft die Einordnung nach dem GModG und sagt nicht aus, wie eine Anlage für ein bestimmtes Gebäude technisch ausgelegt werden muss.

Welche Voraussetzungen eine Wärmepumpe im Altbau erfüllen sollte, erläutert der Beitrag Wärmepumpe im Altbau.

Wie eine Wärmepumpe bei Frost durch einen Kaminofen ergänzt werden kann, erläutert der Beitrag Wärmepumpe bei Frost: Kaminofen als Zusatzwärme.

Die Verbraucherzentrale nennt zudem Änderungen, die erst ab 2027 in Kraft treten sollen. Dazu gehört eine Anpassung der Primärenergiefaktoren. Nach ihrer Darstellung werden dadurch die Anforderungen an Neubauten gemildert, insbesondere bei einer elektrischen Wärmepumpe. Für Ihre Planung können Sie sich im Ratgeber zur Auswahl einer Wärmepumpe weiter orientieren.

Profi-Tipp

Klären Sie bei der Planung zuerst, ob eine elektrische Wärmepumpe oder eine Kombination mit einem weiteren Wärmeerzeuger vorgesehen ist. Bei einer Hybridheizung muss eine Fachperson den erforderlichen Mindestanteil der Wärmepumpe am Jahreswärmebedarf vorab berechnen.

Was gilt für Hybrid- und Gasheizungen?

Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert eine Wärmepumpe mit einem zweiten System, etwa einem Gaskessel. Die Wärmepumpe soll zunächst Wärme liefern; bei besonders hohem Wärmebedarf kann das zweite System unterstützen. Für die Kombination muss die Wärmepumpe einen bestimmten Mindestanteil des jährlichen Wärmebedarfs decken.

Dieser Anteil wird vor dem Einbau durch eine Fachperson berechnet. Die Verbraucherzentrale beschreibt damit eine konkrete Bedingung für Hybridmodelle, obwohl die einheitliche 65-Prozent-Vorgabe für alle Heizungen entfällt. Besprechen Sie die Berechnung vor der Entscheidung für die Kombination.

Gas- und Ölheizungen bleiben laut Bundesregierung als Heizungsarten möglich. Ab 2029 soll ihnen schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Bundesregierung will die Details zur Grüngasquote bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festlegen.

Wichtiger Hinweis

Die allgemeine Wahlfreiheit ersetzt nicht die Prüfung der Bedingungen für das konkrete Heizsystem. Bei einer Wärmepumpen-Hybridheizung muss der Mindestanteil der Wärmepumpe vorab durch eine Fachperson berechnet werden.

Welche Pflichten gelten für bestehende Heizungen und Vermieter?

Für bestehende Heizungen nennt die Verbraucherzentrale eine besondere Vorgabe für größere Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen. Die meisten laufenden Heizungen mit einem normalen, wassergeführten Heizkörpernetz müssen dort durch eine Fachperson überprüft und optimal eingestellt werden. Ausgenommen sind Heizungen, die von externen Dienstleistern wie Contracting-Anbietern oder Energieversorgungsunternehmen betrieben werden.

Auch für Mieterinnen und Mieter enthält die Regierungsdarstellung einen Schutz: Sie sollen vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt werden. Zusätzlich wurde laut Bundesregierung eine Härtefallregelung für Vermietende bei der Kostenaufteilung aufgenommen.

Die Verbraucherzentrale beschreibt den Stand ihres Beitrags mit Datum 29. Juli 2026. Sie weist darauf hin, dass weitere verabschiedete Änderungen erst 2027 in Kraft treten sollen. Wenn Sie eine bestehende Anlage betreiben, unterscheiden Sie deshalb zwischen den bereits geltenden Vorgaben und den später wirksam werdenden Änderungen.

Wie planen Sie den nächsten Schritt?

Notieren Sie zunächst, ob Sie eine Wärmepumpe, ein Hybridsystem, Fernwärme, Biomasse oder einen Gas- beziehungsweise Ölkessel erwägen. Bei einer Hybridlösung gehört die Berechnung des Mindestanteils der Wärmepumpe in die Planung. Für eine elektrische Wärmepumpe beschreibt die Verbraucherzentrale die GModG-Anforderungen als automatisch erfüllt.

Komponenten für Heizungsanlagen hängen vom gewählten System und der konkreten Auslegung ab. Die folgenden Artikel aus dem Sortiment sind als Bauteile für Heizungs- beziehungsweise Wärmepumpenanlagen bezeichnet; sie sind keine pauschale Empfehlung für jedes Gebäude.

Ein Frostschutzventil für Wärmepumpen, ein Heizungspufferspeicher oder eine Heizungsregelung kann je nach Anlagenplanung in Frage kommen. Lassen Sie vor der Auswahl auch die passenden Anschlüsse und Heizkörper prüfen. Weitere Hinweise finden Sie im Ratgeber zu Heizkörpern für Wärmepumpe und Brennwertheizung.

Häufige Fragen

Gilt die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen noch?

Nein. Laut Bundesregierung entfällt die einheitliche Vorgabe eines Mindestanteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung in neuen und bestehenden Gebäuden. Eigentümer können die Heizungsart wählen. Das GModG enthält aber weiterhin Bedingungen je System. Bei einer Wärmepumpen-Hybridheizung muss eine Fachperson den erforderlichen Mindestanteil der Wärmepumpe am Jahreswärmebedarf vorab berechnen.

Darf ich nach dem GModG noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Die Bundesregierung nennt Gas- und Ölheizungen weiterhin als mögliche Heizungsarten. Nach ihrer Darstellung soll ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Details zur Grüngasquote sollen in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden. Die Wahl der Heizungsart bedeutet nicht, dass Sie den Einbau selbst vornehmen dürfen.

Muss ich für eine elektrische Wärmepumpe eine besondere GModG-Vorgabe erfüllen?

Laut Verbraucherzentrale gelten die Anforderungen des GModG mit einer elektrischen Wärmepumpe automatisch als erfüllt. Für eine Wärmepumpen-Hybridheizung gilt eine eigene Bedingung: Die Wärmepumpe muss einen bestimmten Mindestanteil des Jahreswärmebedarfs liefern. Eine Fachperson berechnet diesen Anteil vor dem Einbau.

Darf ich eine Wärmepumpe selbst einbauen?

Die Bundesregierung beschreibt die freie Entscheidung der Eigentümer über die Heizungsart. Das ist keine Erlaubnis zur Eigenmontage. Arbeiten an Elektrik, Trinkwasser-Installation, druckführenden Heizungsleitungen oder einem geöffneten Gerät übernimmt der Fachbetrieb. Bei Gasgeruch gelten die genannten Schritte: keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, Haus verlassen und von draußen den Gasnotdienst rufen.

Welche Pflicht gilt für Heizungen in Mehrfamilienhäusern?

Für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen nennt die Verbraucherzentrale eine Prüf- und Einstellpflicht für die meisten laufenden Heizungen mit normalem, wassergeführtem Heizkörpernetz. Eine Fachperson muss diese Heizungen überprüfen und optimal einstellen. Ausgenommen sind Anlagen, die von externen Dienstleistern wie Contracting-Anbietern oder Energieversorgungsunternehmen betrieben werden.

Quellen