Heizungsgesetz: Welche Regeln für den Heizungstausch gelten
Diese Übersicht zeigt, welche Anforderungen der GModG-Überblick für verschiedene Heizsysteme nennt und wie Sie den Austausch planen.

Kurz erklärt: Der GModG-Überblick nennt je nach Heizsystem unterschiedliche Anforderungen: Eine elektrische Wärmepumpe erfüllt sie automatisch; für Pelletheizungen sind nachhaltig zertifizierte Holzprodukte vorgesehen. Bei einer Hybridheizung muss die Wärmepumpe einen Mindestanteil des Jahreswärmebedarfs decken. Eine Fachperson berechnet diesen Anteil vorab.
Beim Heizungstausch kommt es auf das geplante Heizsystem und den Zustand der vorhandenen Anlage an. Der GModG-Überblick der Verbraucherzentrale nennt unterschiedliche Anforderungen für Wärmepumpen, Pelletheizungen und Hybridanlagen.
Sicherheit geht vor
Heizungsarbeiten können Gas, Abgas, Strom, Druck und heißes Wasser betreffen. Es drohen unter anderem Gasaustritt, Stromschlag und Verbrühungen. Arbeiten an Gas, Abgas, Elektrik, Trinkwasser-Installation und am geöffneten Gerät übernimmt immer der Fachbetrieb. Bei Gasgeruch: Betätigen Sie keine Schalter, öffnen Sie die Fenster, verlassen Sie das Haus und rufen Sie von draußen den Notdienst Ihres Gasversorgers an.
Welche Regeln gelten beim Heizungstausch?
Der GModG-Überblick beschreibt Anforderungen abhängig von der Art der neuen Heizung. Er unterscheidet unter anderem elektrische Wärmepumpen, Pelletheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen und Stromdirektheizungen. Für Hybridanlagen nennt er einen Mindestanteil des jährlichen Wärmebedarfs, den die Wärmepumpe liefern muss. Eine Fachperson berechnet vorab, ob die geplante Anlage diese Vorgabe erfüllt.
Die Verbraucherzentrale-Seite zum GModG finden Sie unter GModG: Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz?. Die Angaben dort beziehen sich auf die jeweils beschriebene Heizungsart. Prüfen Sie deshalb bei der Planung, zu welcher Gruppe Ihr Vorhaben gehört.
| Heizsystem | Angabe im GModG-Überblick |
|---|---|
| Elektrische Wärmepumpe | Die gesetzlichen Anforderungen gelten laut Überblick automatisch als erfüllt. |
| Pelletheizung | Vorgesehen sind Holz oder Holzprodukte mit Nachhaltigkeitszertifizierung. |
| Wärmepumpen-Hybridheizung | Die Wärmepumpe muss einen Mindestanteil des Jahreswärmebedarfs liefern. Eine Fachperson berechnet die Erfüllung vorab. |
| Stromdirektheizung | Für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser nennt der Überblick keine Einschränkung. Für größere oder vermietete Gebäude nennt er Anforderungen an Dämmung und Fenster. |
Was gilt für Wärmepumpe, Pelletheizung oder Hybridanlage?
Bei einer elektrischen Wärmepumpe sind laut GModG-Überblick keine besonderen Schritte nötig, um die dort beschriebenen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Für eine Wärmepumpe-Hybridheizung ist dagegen entscheidend, dass die Wärmepumpe im Jahresverlauf einen bestimmten Mindestanteil der Wärme liefert. Die Quelle nennt dafür keinen konkreten Prozentwert; die Fachperson berechnet den Anteil für die geplante Anlage.
Bei einer Pelletheizung muss das verwendete Holz oder Holzprodukt nachhaltig zertifiziert sein. Der Überblick verweist für die Bestimmung der zugelassenen Produkte auf die erste Bundesimmissionsschutzverordnung und eine EU-Richtlinie. Er nennt an dieser Stelle keine Zertifikate oder Brennstoffmarken. Lassen Sie die Brennstoffauswahl deshalb zusammen mit der Anlagenplanung prüfen.
Für eine Stromdirektheizung, auch Infrarotheizung genannt, unterscheidet der Überblick nach Gebäude und Nutzung. Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen sie demnach ohne Einschränkung in Ein- und Zweifamilienhäusern einbauen, wenn sie selbst dort wohnen. In größeren oder vermieteten Gebäuden hängt der Einbau laut Überblick von der energetischen Qualität der Außenbauteile, der Dämmung und den Fenstern ab.
Die Wahl des Systems bindet Sie langfristig: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie sich mit der Modernisierung für etwa 20 Jahre festlegen. Informationen zur Auswahl einer Wärmepumpe können Sie in die Beratung einbeziehen. Bei Hybridanlagen gehört die Berechnung des Wärmepumpenanteils zur Planung durch eine Fachperson.
Muss eine bestehende Heizung überprüft werden?
Der GModG-Überblick nennt eine Prüf- und Optimierungspflicht für die meisten laufenden Heizungen in größeren Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen. Sie gilt für Heizungen mit einem üblichen, wasserführenden Heizkörpernetz. Ausgenommen sind Anlagen, die von externen Dienstleistern betrieben werden, etwa im Contracting oder durch Energieversorgungsunternehmen.
Für Anlagen mit Einbaudatum vor Oktober 2009 nennt der Überblick eine Frist bis September 2027. Wärmepumpen sind von dieser Angabe ausgenommen. Für Heizungen mit einem späteren Einbaudatum führt der Beitrag ebenfalls einen Prüfzeitraum an, doch der konkrete Zeitraum ist in der verfügbaren Darstellung nicht vollständig wiedergegeben. Lassen Sie den für Ihre Anlage geltenden Termin fachlich klären.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Zustand der vorhandenen Heizung frühzeitig zu bewerten. Als Prüffragen nennt sie unter anderem ein Alter von mehr als 20 Jahren, einen Niedertemperaturkessel, eine fehlende oder defekte witterungs- beziehungsweise zeitgeführte Regelung und nicht mehr verfügbare Ersatzteile. Diese Punkte helfen bei der Einschätzung der Anlage; die Quelle stellt sie nicht als allgemeine Austauschfrist dar.
Wie planen Sie den Heizungstausch Schritt für Schritt?
Selbst können Sie das Alter Ihrer Heizung, den sichtbaren Zustand und vorhandene Angaben zu Regelung und Ersatzteilen zusammentragen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Zustand zuerst zu prüfen und die neue Anlage rechtzeitig zu planen, statt erst nach einem Ausfall zu handeln. Diese Bestandsaufnahme ersetzt keine Arbeiten am Heizgerät.
- Bestandsanlage erfassen: Notieren Sie Alter, Heizkesselart und vorhandene Regelung. Prüfen Sie auch, ob Ersatzteile für Ihr Modell verfügbar sind.
- System beraten lassen: Vergleichen Sie mögliche Heizsysteme und berücksichtigen Sie, dass die Entscheidung laut Verbraucherzentrale langfristig wirkt.
- Komponenten abstimmen: Für eine effiziente Anlage sollen Pumpe, Rohre, Heizkörper und Regelung zueinander passen. Hinweise zur Auswahl von Heizkörpern und Zubehör sowie zum Einstellen der Heizung ergänzen die Planung.
- Auftrag und Vertrag vorbereiten: Bei einem Gasanschluss nennt die Verbraucherzentrale den Gasliefervertrag als Punkt, den Sie rechtzeitig kündigen sollten. Eine Stilllegung des Anschlusses begründet laut Beitrag nicht zwingend ein Sonderkündigungsrecht. Die Vertragsangaben finden Sie in der Regel auf Ihrer Gasrechnung.

Die Schritte zur Bewertung und Planung beschreibt die Verbraucherzentrale in Heizung tauschen: So geht's Schritt für Schritt. Informationen zu Förderangeboten nennt der Beitrag für Bund, Länder und Kommunen, ohne dass daraus ein bestimmter Anspruch oder Betrag für Ihr Vorhaben folgt.
Profi-Tipp
Halten Sie die Angaben zu Heizkessel, Regelung und Heizkörpern vor dem Beratungsgespräch bereit. So kann der Fachbetrieb die vorhandene Anlage und die geplanten Komponenten gemeinsam betrachten.
„Erst den Anlagenzustand bewerten, dann das passende System planen.“
Welche Nachrüstpflichten sollten Sie mitprüfen?
Der GModG-Überblick nennt neben dem Heizungstausch Pflichten zur Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Bereichen. Außerdem kann eine oberste Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum nachträglich zu dämmen sein, wenn sie unzureichend oder gar nicht gedämmt ist.
Für Betondecken nennt der Beitrag ungefähr 14 Zentimeter Dämmung. Bei Holzbalkendecken kann die Dämmung laut Überblick auf die Zwischenräume beschränkt sein. Für klassische Dämmstoffe nennt er eine Wärmeleitstufe von höchstens 035, für Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen höchstens 045.
Der Überblick beschreibt Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer bereits seit Februar 2002 selbst dort wohnt. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss die genannten Pflichten demnach innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Prüfen Sie bei einer Heizungsmodernisierung deshalb auch, ob diese Gebäudeanforderungen für Ihr Haus relevant sind.
Wichtiger Hinweis
Der Ratgeber zum Heizungstausch kennzeichnet seine regulatorischen Angaben ausdrücklich mit Rechtsstand 5. März 2026. Er sagt, dass das damals veröffentlichte Eckpunktepapier zu möglichen Änderungen noch keinen Rechtsstatus hatte. Diese zeitgebundene Aussage ist keine Beschreibung späterer Änderungen. Die oben aufgeführten Systemanforderungen stammen aus der gesonderten Verbraucherzentrale-Übersicht zum GModG.
Häufige Fragen
Muss ich eine Heizung nach 20 Jahren austauschen?
Die Verbraucherzentrale nennt ein Alter von mehr als 20 Jahren als Anlass, den Zustand der Heizung genauer zu prüfen. Sie empfiehlt, die Anlage frühzeitig bewerten zu lassen. Berücksichtigen Sie dabei auch Kesselart, Regelung und Ersatzteile und lassen Sie die für Ihr Gebäude geltenden Anforderungen fachlich einordnen.
Welche Heizung erfüllt die GModG-Anforderungen automatisch?
Laut GModG-Überblick erfüllt eine elektrische Wärmepumpe die dort beschriebenen gesetzlichen Anforderungen automatisch. Für Pelletheizungen nennt der Beitrag nachhaltig zertifiziertes Holz oder Holzprodukte. Bei einer Hybridanlage muss die Wärmepumpe einen Mindestanteil des Jahreswärmebedarfs liefern.
Wer berechnet den Wärmepumpenanteil bei einer Hybridheizung?
Der GModG-Überblick sagt, dass eine Fachperson vorab berechnet, ob die Wärmepumpen-Hybridheizung den geforderten Mindestanteil des Jahreswärmebedarfs erreicht. Die Quelle nennt dafür keinen Prozentwert. Besprechen Sie die Auslegung deshalb mit der Fachperson, die Ihre Anlage plant.
Muss eine Heizung in einem Mehrfamilienhaus überprüft werden?
Der GModG-Überblick nennt eine Prüfung und Optimierung für die meisten laufenden Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen. Die Vorgabe betrifft ein übliches wasserführendes Heizkörpernetz. Ausgenommen sind dort Anlagen, die externe Dienstleister betreiben, zum Beispiel im Contracting.
Was sollte ich vor dem Heizungstausch selbst prüfen?
Sie können Alter, Heizkesselart, Regelung und verfügbare Ersatzteile Ihrer Anlage zusammentragen. Diese Bestandsaufnahme empfiehlt die Verbraucherzentrale als ersten Schritt der Planung. Öffnen oder reparieren Sie das Heizgerät dabei nicht; Arbeiten am Gerät sowie an Gas, Abgas und Elektrik übernimmt der Fachbetrieb.
Quellen
Wichtiger Hinweis zu Haftung und Sicherheit
- Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information. Er ist keine Reparatur- oder Montageanleitung und ersetzt weder die Anleitung des Herstellers noch die Prüfung durch einen Fachbetrieb. Herstellerangaben haben immer Vorrang.
- Arbeiten an Gasanlagen dürfen nur der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen (§ 13 NDAV). Dasselbe gilt für elektrische Anlagen (§ 13 NAV). Errichtung und wesentliche Veränderungen der Trinkwasseranlage sind dem Wasserversorger oder einem eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten (§ 12 AVBWasserV).
- Wer Arbeiten selbst ausführt, handelt auf eigene Verantwortung. Für Schäden, die durch eigene Reparatur-, Wartungs- oder Einbauarbeiten entstehen, übernimmt die HAJUS AG keine Haftung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
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- Der Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und automatisch geprüft; die redaktionelle Verantwortung trägt die HAJUS AG (So entstehen unsere Ratgeber). Bilder sind KI-generierte Symbolbilder.
- Genannte Marken sind Eigentum ihrer Inhaber und dienen nur der Beschreibung. insani24 ist kein Kundendienst der genannten Hersteller.
- Bei Gasgeruch: keine elektrischen Schalter betätigen, kein offenes Feuer, Fenster öffnen, Gebäude verlassen und von draußen den Notdienst des Gasversorgers anrufen.



