Förder-Assistent

Förderung für Heizung, Dämmung & Sanierung

Zuschuss von KfW oder BAFA – oder Steuerbonus? Prüfen Sie in wenigen Minuten, was für Ihr Vorhaben in Frage kommt, und stellen Sie den Antrag in der richtigen Reihenfolge. Mit Checkliste, Fristen und Unterlagen für Ihren Antrag.

✓ kostenlos✓ Bedingungen mit Quelle und Stand✓ Ihre Angaben bleiben im Browser
Wichtig: Erst Vertrag mit Förder-Vorbehalt, dann Antrag, dann Umsetzung. Wer ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage bestellt oder beauftragt – auch Material im Onlineshop –, riskiert die Förderung („vorzeitiger Vorhabenbeginn“). Beratung und Planung sind vorher erlaubt. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG gilt diese Regel nicht.

Förderprogramme im Überblick

KfW

Heizungsförderung (KfW 458)

30 % Grundförderung; mit Boni für selbstnutzende Eigentümer bis zu 80 %*

Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – zum Beispiel einer Wärmepumpe – in bestehenden Wohngebäuden. Den Antrag stellen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst im Kundenportal „Meine KfW“, mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Fachunternehmens oder einer Energieeffizienz-Expertin / eines Energieeffizienz-Experten.

Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus (bis 01.02.2027)16 %
nur für die selbstgenutzte Wohneinheit beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonus Stufe 140 %
nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Kind unter 18 höher)
Einkommensbonus Stufe 230 %
nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (mit Kind unter 18 höher)
Einkommensbonus Stufe 310 %
nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 € (mit Kind unter 18 höher)
Höchstfördersatz70 %
Höchstfördersatz bei niedrigem Einkommen80 %
bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €)
Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit (bis 01.02.2027)28.000 €
Förderfähige Kosten je 2.–6. Wohneinheit15.000 €
Förderfähige Kosten je Wohneinheit ab der 7.8.000 €
Umsetzungsfrist ab Zusage36 Monate
Typische Maßnahmen: Wärmepumpe
BAFA

Heizungsoptimierung (BAFA, BEG EM)

15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus unter Bedingungen)*

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Gebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten: hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Niedertemperatur-Heizkörper, erstmaliger Einbau von Flächenheizungen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Antrag beim BAFA mit Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expertin/-Experte.

Grundfördersatz15 %
iSFP-Bonus5 %
nur mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und nur auf den Betrag oberhalb des Mindestinvestitionsvolumens für den Bonus
Mindestinvestition (brutto)300 €
Höchstgrenze förderfähige Ausgaben, 1. Wohneinheit30.000 €
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus, 1. Wohneinheit60.000 €
Mindestalter des Wärmeerzeugers2 Jahre
Höchstalter fossiler Wärmeerzeuger20 Jahre
Höchstens Wohneinheiten im Gebäude5 Wohneinheiten
Verwendungsnachweis nach Ablauf des Bewilligungszeitraums6 Monate
Typische Maßnahmen: Heizungspumpe, Thermostatventile, Niedertemperatur-Heizkörper, Flächenheizung, Rohrdämmung
BAFA

Gebäudehülle (BAFA, BEG EM)

15 % Zuschuss (+5 % iSFP-Bonus unter Bedingungen)*

Zuschuss für die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, für neue Fenster, Außentüren und -tore sowie für außenliegenden Sonnenschutz. Für den Antrag muss eine Energieeffizienz-Expertin / ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.

Grundfördersatz15 %
iSFP-Bonus5 %
nur mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und nur auf den Betrag oberhalb des Mindestinvestitionsvolumens für den Bonus
Mindestinvestition (brutto)300 €
Höchstgrenze förderfähige Ausgaben, 1. Wohneinheit30.000 €
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus, 1. Wohneinheit60.000 €
Verwendungsnachweis nach Ablauf des Bewilligungszeitraums6 Monate
Typische Maßnahmen: Gebäudehülle
Finanzamt

Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

20 % der Kosten über 3 Jahre von der Einkommensteuer*

Statt eines Zuschusses können Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst im Gebäude wohnen, Kosten energetischer Maßnahmen über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen. Kein Antrag vor Beginn nötig; Voraussetzung sind u. a. ein Fachunternehmen und dessen Bescheinigung nach amtlichem Muster.

Steuerermäßigung im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr (je)7 %
Steuerermäßigung im dritten Jahr6 %
Höchstbetrag je Objekt40.000 €
Mindestalter des Gebäudes10 Jahre
Stand: 09.10.2026 · Quelle: § 35c EStG (gesetze-im-internet.de)

* „Bis zu“-Werte gelten nur, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind. Rabatte, Gutschriften und Cashback mindern die förderfähigen Kosten und sind im Antrag anzugeben. Unverbindliche, allgemeine Information auf Grundlage Ihrer Angaben und der veröffentlichten Förderbedingungen. Keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich entscheidet allein die Förderstelle (KfW, BAFA) bzw. das Finanzamt.

So kommen Sie zur Förderung

  1. Planen & Kosten zusammenstellenProdukte auswählen, Förder-Angebot mit Kosten und technischen Daten erstellen.
  2. Fachunternehmen oder Expertin/ExperteBestätigung zum Antrag (KfW) bzw. Technische Projektbeschreibung (BAFA) einholen.
  3. Vertrag mit Förder-Vorbehalt & AntragVertrag mit Bedingung abschließen, dann Antrag bei KfW oder BAFA stellen.
  4. Umsetzen & NachweisNach der Zusage einbauen lassen, Rechnungen und Bestätigung fristgerecht einreichen.

So unterstützt Sie insani24

Förder-Angebot

Aus Ihrem Warenkorb: Artikel, technische Daten, Kosten netto und brutto und eine grobe Förderschätzung – als PDF für Ihr Fachunternehmen. Der Warenkorb bleibt per Link gespeichert, während Sie den Antrag stellen.

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Unterlagen-Paket

Projektübersicht, Kostenaufstellung, Checkliste und die Musterformulierung der KfW für die Vertragsklausel – druckfertig.

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Fristen im Blick

Tragen Sie das Datum Ihrer Zusage ein – wir berechnen die Fristen und erinnern Sie auf Wunsch per E-Mail.

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Fachbetrieb finden

Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für Bundesförderungen finden Sie in der offiziellen Liste; Fachbetriebe auch über die SHK-Innungen.

Expertenliste ↗

Komponenten für typische Fördermaßnahmen

Ob ein bestimmtes Produkt im Rahmen Ihres Vorhabens gefördert wird, hängt von den Technischen Mindestanforderungen und Ihrem Antrag ab – das bestätigt Ihr Fachunternehmen bzw. Ihre Energieeffizienz-Expertin / Ihr Energieeffizienz-Experte.

Häufige Fragen

Darf ich Material schon vor dem Antrag kaufen?

Nur mit einem Vertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Ein normaler Kauf gilt als vorzeitiger Vorhabenbeginn und kann die Förderung kosten. Beim Steuerbonus nach § 35c EStG gibt es keinen Antrag vorab.

Wird Eigenleistung gefördert?

Bei Eigenleistung werden nur die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, und ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin / ein Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Durchführung bestätigen. Für den Steuerbonus muss ein Fachunternehmen die Maßnahme ausführen.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen kann beides möglich sein.

Gilt das insani24-Cashback zusätzlich?

Cashback, Rabatte und Gutschriften mindern Ihre tatsächlichen Kosten und damit die förderfähigen Kosten. Geben Sie im Antrag bzw. Nachweis nur die tatsächlich gezahlten Beträge an.

Ist das eine Förderberatung?

Nein. Wir geben allgemeine Informationen auf Grundlage der veröffentlichten Förderbedingungen. Verbindlich entscheidet die Förderstelle; für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Energieeffizienz-Expertin / einen Energieeffizienz-Experten, für steuerliche Fragen an Ihre Steuerberatung.

Wie aktuell sind die Angaben?

Wir prüfen die offiziellen Seiten von KfW, BAFA und gesetze-im-internet.de wöchentlich automatisch. Jede Angabe trägt Quelle und Stand; Angaben, die länger als 45 Tage nicht bestätigt werden konnten, blenden wir aus.