Gasheizung oder Wärmepumpe: Unterschiede im Vergleich
Die wichtigsten Unterschiede liegen bei den gesetzlichen Anforderungen, den künftigen Gasanteilen und den nötigen Anschlüssen.

Kurz erklärt: Eine elektrische Wärmepumpe erfüllt laut Verbraucherzentrale die Anforderungen des GModG beim Einbau automatisch. Eine neue Gasheizung muss künftig wachsende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029 bis 100 Prozent ab 2045. Prüfen Sie daher neben dem Heizsystem auch Gasanschluss, Gebäudeanforderungen und die langfristige Brennstoffpflicht.
Gasheizung oder Wärmepumpe: Für die Auswahl zählen die gesetzlichen Vorgaben beim Austausch und die Anforderungen, die sich aus dem gewählten System ergeben. Die Verbraucherzentrale nennt für elektrische Wärmepumpen und Gasheizungen unterschiedliche Regeln.
Sicherheit geht vor
Gasgeruch kann auf austretendes Gas hindeuten. Betätigen Sie keine Schalter, öffnen Sie die Fenster, verlassen Sie das Haus und rufen Sie von draußen den Notdienst des Gasversorgers an. Arbeiten an Gas, Abgas, Elektrik, Trinkwasser-Installation und am geöffneten Gerät übernimmt immer ein Fachbetrieb.
Was unterscheidet Gasheizung und Wärmepumpe?
Die elektrische Wärmepumpe und die Gasheizung unterscheiden sich zunächst bei den Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Beim Einbau einer elektrischen Wärmepumpe müssen Sie laut Verbraucherzentrale für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nichts Besonderes beachten. Für eine Gasheizung sind dagegen künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vorgesehen. Die Erläuterungen zum GModG beschreiben beide Fälle.
| Kriterium | Elektrische Wärmepumpe | Gasheizung |
|---|---|---|
| Vorgabe beim Einbau | Erfüllt die GModG-Anforderungen laut Verbraucherzentrale automatisch. | Für den Betrieb nennt das GModG künftige Anteile klimafreundlicher Brennstoffe. |
| Genannte Brennstoffe | Elektrisch betrieben. | Biomethan oder Wasserstoff; anteilig sind auch bestimmte Ersatzmaßnahmen anrechenbar. |
| Gasanschluss | Kein Bestandteil der elektrischen Wärmepumpe. | Wird bei weiterem Gasbezug benötigt. Bei Verzicht kommen Stilllegung oder Rückbau infrage. |
Bei Gasheizungen können Biomethan-Mischungen laut Verbraucherzentrale über den Gasversorger angeboten werden. Die Einspeisung des Biomethans kann an anderer Stelle erfolgen; der Betrieb der Heizung läuft weiterhin über den normalen Gasanschluss. Ab 2045 sollen Versorger oder Lieferanten ausschließlich Biomethan oder Wasserstoff verkaufen.
„Vergleichen Sie bei einer Gasheizung auch die gestaffelten Brennstoffanteile bis 2045.“

Welche GModG-Regeln gelten beim Heizungstausch?
Für einen Heizungstausch nennt die Verbraucherzentrale allgemeine Anforderungen, die unabhängig von der gewählten Heizungsart gelten: Die neue Heizung darf energetisch nicht schlechter sein als die alte. Eine Zentralheizung muss ihre Wärmezufuhr automatisch verringern können, wenn der Bedarf sinkt, etwa nachts oder im Frühjahr.
Für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen ist beim Austausch ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben. Wird die Heizung irreparabel beschädigt, darf für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten ein Ersatzgerät betrieben werden, das die GModG-Auflagen nicht erfüllt. Die Details stehen im Beitrag der Verbraucherzentrale zum GModG.
Für Gasheizungen nennt die Verbraucherzentrale folgende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe:
- ab 2029: 10 Prozent
- ab 2030: 15 Prozent
- ab 2035: 30 Prozent
- ab 2040: 60 Prozent
- ab 2045: 100 Prozent
Als Brennstoffe sind Biomethan und Wasserstoff aufgeführt. Als anteilige Ersatzmaßnahmen nennt die Verbraucherzentrale den Anschluss an eine Solarthermieanlage, einen Pellet-Heizkessel oder eine zusätzliche mechanische Lüftungsanlage. Welche Anteile damit berücksichtigt werden können, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Eine Wärmepumpen-Hybrid-Heizung verbindet eine Wärmepumpe mit einem weiteren System, zum Beispiel einem Gaskessel. Die Wärmepumpe soll die Wärme zunächst liefern; bei besonders hohem Bedarf kann das zweite System unterstützen. Eine Fachperson berechnet vorab, ob die Wärmepumpe den vorgeschriebenen Mindestanteil des jährlichen Wärmebedarfs erreicht.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie künftig kein Gas mehr benötigen, beantragen Sie beim Netzbetreiber die Stilllegung oder den Rückbau des Gasanschlusses. Den Ausbau des Gaszählers müssen Sie ebenfalls beim Gasnetzbetreiber beantragen. Änderungen am Anschluss führt ein Fachbetrieb aus.
Was sollten Sie vor der Auswahl vergleichen?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie eine einzelne Heizung ersetzen oder eine Zentralheizung in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen modernisieren. Daraus ergeben sich unterschiedliche Prüfpunkte, etwa der hydraulische Abgleich ab sechs Wohnungen. Bei einer Gasheizung sollten Sie außerdem die Brennstoffanteile über die kommenden Jahre einplanen.
- Bestehende Anlage: Halten Sie fest, welche Heizung ersetzt wird. Die neue Anlage darf energetisch nicht schlechter sein.
- Gebäudegröße: Bei mindestens sechs Wohnungen ist der hydraulische Abgleich beim Austausch vorgeschrieben.
- Gasbezug: Klären Sie, ob der Gasanschluss weiter benötigt wird oder ob Sie Stilllegung beziehungsweise Rückbau beantragen möchten.
- Systemkombination: Bei einer Wärmepumpen-Hybrid-Heizung muss eine Fachperson den Mindestanteil der Wärmepumpe am jährlichen Wärmebedarf berechnen.
Wenn Sie die Wärmepumpe weiter eingrenzen, hilft der Ratgeber Wärmepumpe auswählen. Für einen breiteren Überblick über Heizsysteme können Sie auch Heizung kaufen: Systeme und Auswahlkriterien lesen.
Profi-Tipp
Notieren Sie vor dem Gespräch mit dem Fachbetrieb, welche gesetzlichen Prüfpunkte für Ihr Gebäude gelten und ob Sie den Gasanschluss weiter nutzen wollen. Bei einer Hybridlösung gehört auch die Berechnung des Wärmepumpenanteils in die Planung.
Was dürfen Sie selbst erledigen?
Die Verbraucherzentrale beschreibt als eigenen Schritt, den Antrag zur Stilllegung oder zum Rückbau schriftlich beim Netzbetreiber einzureichen. Den Ausbau des Gaszählers beantragen Sie beim Gasnetzbetreiber. Diese Anträge können Sie selbst stellen; Eingriffe am Gasanschluss bleiben Arbeiten für den Fachbetrieb. Die Hinweise stehen im Beitrag „Heizung tauschen: So geht's Schritt für Schritt“.
Für den Heizungsvergleich können Sie die genannten Anforderungen zusammentragen und offene Fragen für die Planung festhalten. Den Austausch, den hydraulischen Abgleich und Arbeiten an Gas, Abgas, Elektrik, Trinkwasser-Installation oder am geöffneten Gerät übernimmt der Fachbetrieb.
Welche Komponenten passen zur Wärmepumpenlösung?
Zum Wärmepumpensortiment gehören neben den Geräten auch Anschluss- und Schutzkomponenten. Welche Teile nötig sind, hängt vom geplanten System und dessen Auslegung ab.
Für Wärmepumpen ist beispielsweise ein Frostschutzventil gelistet:
Für eine Luftwärmepumpe mit externem Warmwasserspeicher ist ein Anschlussset aufgeführt:
Für den Wärmepumpenanschluss an eine Hydraulikstation gibt es ein Anschluss-Set:
Die konkreten Komponenten legt der Fachbetrieb passend zur Anlage fest. Weitere Auswahlpunkte zur Bauart, Leistung und zum Zubehör finden Sie im Ratgeber Wärmepumpe kaufen: Bauart, Leistung und Zubehör wählen.
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Häufige Fragen
Erfüllt eine elektrische Wärmepumpe die GModG-Anforderungen automatisch?
Ja. Laut Verbraucherzentrale erfüllt eine elektrische Wärmepumpe die GModG-Anforderungen beim Einbau automatisch. Die allgemeinen Regeln für den Heizungstausch bleiben relevant: Die neue Anlage darf energetisch nicht schlechter sein als die alte. In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen ist außerdem ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben.
Welche Brennstoffanteile gelten künftig für eine Gasheizung?
Die Verbraucherzentrale nennt 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040 und 100 Prozent ab 2045. Als klimafreundliche Brennstoffe führt sie Biomethan und Wasserstoff auf. Anteilig sind bestimmte Ersatzmaßnahmen wie Solarthermie oder ein Pellet-Heizkessel anrechenbar.
Ist eine Wärmepumpen-Hybrid-Heizung eine Alternative zur Gasheizung?
Eine Hybrid-Heizung kombiniert laut Verbraucherzentrale eine Wärmepumpe mit einem weiteren System, zum Beispiel einem Gaskessel. Die Wärmepumpe soll zunächst Wärme liefern; bei besonders hohem Bedarf kann das zweite System unterstützen. Eine Fachperson berechnet vorab, ob die Wärmepumpe den erforderlichen Mindestanteil am jährlichen Wärmebedarf erreicht.
Was gilt beim Heizungstausch in einem Gebäude mit sechs Wohnungen?
Beim Austausch einer Heizung in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen ist laut Verbraucherzentrale ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben. Zusätzlich darf die neue Heizung energetisch nicht schlechter sein als die alte. Eine Zentralheizung muss ihre Wärmezufuhr automatisch verringern können, wenn der Wärmebedarf sinkt.
Wie kann ich einen nicht mehr benötigten Gasanschluss loswerden?
Wenn Sie künftig kein Gas mehr benötigen, können Sie die Stilllegung oder den Rückbau schriftlich beim Netzbetreiber beantragen. Den Ausbau des Gaszählers beantragen Sie beim Gasnetzbetreiber. Arbeiten am Anschluss selbst übernimmt ein Fachbetrieb. Die Verbraucherzentrale beschreibt diese Schritte in ihrem Beitrag zum Heizungstausch.
Quellen
Wichtiger Hinweis zu Haftung und Sicherheit
- Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information. Er ist keine Reparatur- oder Montageanleitung und ersetzt weder die Anleitung des Herstellers noch die Prüfung durch einen Fachbetrieb. Herstellerangaben haben immer Vorrang.
- Arbeiten an Gasanlagen dürfen nur der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen (§ 13 NDAV). Dasselbe gilt für elektrische Anlagen (§ 13 NAV). Errichtung und wesentliche Veränderungen der Trinkwasseranlage sind dem Wasserversorger oder einem eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten (§ 12 AVBWasserV).
- Wer Arbeiten selbst ausführt, handelt auf eigene Verantwortung. Für Schäden, die durch eigene Reparatur-, Wartungs- oder Einbauarbeiten entstehen, übernimmt die HAJUS AG keine Haftung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Wir erstellen die Inhalte sorgfältig nach den angegebenen Herstellerquellen, können aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie für Ihr Gerät, Ihre Baureihe und Ihre Anlage vollständig und aktuell sind.
- Der Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und automatisch geprüft; die redaktionelle Verantwortung trägt die HAJUS AG (So entstehen unsere Ratgeber). Bilder sind KI-generierte Symbolbilder.
- Genannte Marken sind Eigentum ihrer Inhaber und dienen nur der Beschreibung. insani24 ist kein Kundendienst der genannten Hersteller.
- Bei Gasgeruch: keine elektrischen Schalter betätigen, kein offenes Feuer, Fenster öffnen, Gebäude verlassen und von draußen den Notdienst des Gasversorgers anrufen.



