Heizung kaufen: Systeme und Auswahlkriterien
Erfahren Sie, welche Heizungsarten und Anlagenbauteile Sie beim Heizungskauf vergleichen sollten.

Kurz erklärt: Welche Heizung passt, hängt davon ab, welche Systeme für Ihr Gebäude infrage kommen, wie die Wärme verteilt wird und welche Pflichten beim Heizungstausch gelten. Vergleichen Sie Wärmepumpe, Pellet-, Hybrid-, Gas- und Stromdirektheizung anhand des Gebäudes, der Regelung und der Wartung. Planung und Einbau klärt ein Fachbetrieb. Heizkörper entlüften und gegebenenfalls Heizungswasser nachfüllen dürfen Betreiber laut Verbraucherzentrale in der Regel selbst.
Beim Heizungskauf geht es um mehr als den Wärmeerzeuger: Auch Regelung, Wärmeverteilung und Wartung müssen zum Gebäude passen. Vergleichen Sie deshalb zuerst die möglichen Systeme und die Anforderungen, die beim Heizungstausch gelten.
Sicherheit geht vor
Heizungswasser kann heiß sein und die Anlage steht unter Druck. Öffnen kann zu Verbrühungen oder Wasserschäden führen. Arbeiten an Gas, Abgas, Elektrik, Trinkwasser-Installation und am geöffneten Gerät übernimmt immer der Fachbetrieb. Bei Gasgeruch betätigen Sie keine Schalter, öffnen Sie die Fenster, verlassen Sie das Haus und rufen Sie von draußen den Notdienst des Gasversorgers an.
Welches Heizungssystem passt zu Ihrem Gebäude?
Die Verbraucherzentrale beschreibt im Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz mehrere Heizungsarten mit unterschiedlichen Bedingungen. Eine elektrische Wärmepumpe erfüllt laut Beitrag die dort beschriebenen GModG-Anforderungen automatisch. Bei einer Pellet-Heizung dürfen demnach nur nachhaltig zertifizierte Holzprodukte verwendet werden.
Eine Wärmepumpen-Hybrid-Heizung kombiniert die Wärmepumpe mit einem weiteren System, zum Beispiel einem Gaskessel für Zeiten mit besonders hohem Wärmebedarf. Die Wärmepumpe soll dabei zuerst Wärme liefern. Eine Fachperson berechnet vorab, ob sie den vorgeschriebenen Mindestanteil am jährlichen Wärmebedarf erreicht.
Stromdirekt-Heizungen, auch Infrarotheizungen genannt, dürfen laut Verbraucherzentrale in selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Einschränkung eingebaut werden. Für größere oder vermietete Gebäude nennt der Beitrag Anforderungen an die energetische Qualität der Außenbauteile. Details zur Wärmepumpenauswahl finden Sie im Ratgeber zur Wärmepumpe; Stromheizungen behandelt der Beitrag Heizen mit Strom.
„Eine passende Heizungsanlage verbindet Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung und Regelung zu einem stimmigen Konzept.“
Welche Vorgaben gelten beim Heizungstausch?
Der Beitrag der Verbraucherzentrale zum GModG nennt für einen Heizungstausch in einem bestehenden Gebäude mehrere allgemeine Bedingungen: Die neue Heizung darf energetisch nicht schlechter sein als die alte. Eine Zentralheizung muss die Wärmezufuhr automatisch verringern können, wenn der Wärmebedarf sinkt, etwa nachts oder im Frühling. In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen ist ein hydraulischer Abgleich vorgesehen.
Für Gasheizungen nennt der Beitrag steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe. Diese betragen demnach ab 2029 zehn Prozent, ab 2030 fünfzehn Prozent, ab 2035 dreißig Prozent, ab 2040 sechzig Prozent und ab 2045 einhundert Prozent. Als Brennstoffe führt der Beitrag Biomethan und Wasserstoff auf; außerdem beschreibt er bestimmte Ersatzmaßnahmen.
| System | Im Verbraucherzentrale-Beitrag genannter Auswahlpunkt |
|---|---|
| Elektrische Wärmepumpe | Erfüllt laut Beitrag die GModG-Anforderungen automatisch. |
| Pellet-Heizung | Verwendet Holz oder Holzprodukte, die nachhaltig zertifiziert sind. |
| Wärmepumpen-Hybrid | Die Fachperson berechnet vorab den Mindestanteil der Wärmepumpe am Jahreswärmebedarf. |
| Stromdirekt-Heizung | Für größere oder vermietete Gebäude nennt der Beitrag Anforderungen an die Außenbauteile. |
| Gasheizung | Der Beitrag nennt steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029. |
Die Bedingungen hängen damit auch von Gebäudetyp und Nutzung ab. Klären Sie vor der Auswahl, welche Anforderungen für Ihr Gebäude gelten. Die Verbraucherzentrale erläutert die genannten Regeln auf ihrer Seite „Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz?“.
Wichtiger Hinweis
Übertragen Sie die Bedingungen für ein System nicht auf ein anderes. Besonders bei Hybrid-, Stromdirekt- und Gasheizungen nennt der Verbraucherzentrale-Beitrag eigene Voraussetzungen oder Brennstoffanforderungen. Lassen Sie die konkrete Einordnung für Ihr Gebäude vor der Entscheidung fachlich klären.
Was sollten Sie vor dem Kauf vergleichen?
Vergleichen Sie bei den Angeboten nicht nur den Wärmeerzeuger. Achten Sie darauf, welche Leistungen enthalten sind und ob Regelung, Pumpen und Wärmeverteilung berücksichtigt werden. Die Checkliste der Verbraucherzentrale nennt als Prüfpunkte unter anderem die Temperaturen im Heizsystem, den Pumpendruck, mögliche Luft im System und die Funktion der Pumpen.
- Welche Heizungsarten kommen für Ihr Gebäude und dessen Nutzung infrage?
- Welche Vorgaben zum Heizungstausch gelten für Ihr Gebäude?
- Wie werden Regelung und automatische Verringerung der Wärmezufuhr umgesetzt?
- Welche Arbeiten an Heizkörpern, Pumpen und Heizungswasser sind bei der Wartung vorgesehen?
- Welche Bauteile und Einstellungen sind im Leistungsumfang enthalten?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Leistungen mehrerer Angebote miteinander zu vergleichen. Halten Sie die Antworten auf diese Fragen fest, damit Sie den Umfang der Angebote besser gegenüberstellen können. Für die Wärmeverteilung und passende Heizkörper hilft der Ratgeber zu Heizkörpern und Zubehör.
Profi-Tipp
Bitten Sie beim Vergleich um eine klare Aufstellung von Wärmeerzeuger, Regelung, Pumpen und weiteren Anlagenbauteilen. So erkennen Sie, ob die angebotenen Leistungen den Prüfpunkten für Ihre Heizungs- und Warmwasseranlage entsprechen.
Welche Bauteile gehören zur Heizungsanlage?
Zur Auswahl gehört auch die Ausstattung rund um den Wärmeerzeuger. Je nach Anlagenkonzept können Sie im Planungsgespräch eine witterungsgeführte Mehrkreisregelung, einen Heizungspufferspeicher, Heizungs-Kugelhähne oder eine Heizungs-Enthärter-Station berücksichtigen. Welche Bauteile für Ihre Anlage passen, klärt der Fachbetrieb.
Eine mögliche Regelung für mehrere Heizkreise ist der Vaillant calorMATIC 630/3.
Als Bauteil zur Speicherung von Heizungswasser kommt beispielsweise der NIBE UKV 100 Heizungspufferspeicher infrage.
Für den Heizungsstrang gibt es Kugelhähne wie den Heimeier Globo H DN 25.
Als weiteres Produkt für die Heizungsanlage ist die BWT AQA therm HES Heizungs-Enthärter-Station gelistet.
Die Produktnamen beschreiben unterschiedliche Bauteile, aber keine vollständige Heizungsanlage. Lassen Sie Anschluss, Einbau und Abstimmung auf das vorhandene System fachlich planen.

Was dürfen Sie selbst prüfen und was übernimmt der Fachbetrieb?
Die Checkliste der Verbraucherzentrale empfiehlt, die Heizungsanlage jährlich durch einen Fachbetrieb warten zu lassen, möglichst vor dem Winter. Dabei werden die Bestandteile kontrolliert, Verschmutzungen entfernt, Einstellungen und Regelung geprüft sowie Verschleißteile ausgetauscht.
Betreiber können laut Checkliste selbst prüfen, ob Luft im Heizungssystem ist. Falls Heizkörper entlüftet werden müssen, dürfen Sie diese laut Verbraucherzentrale in der Regel selbst entlüften und danach gegebenenfalls Wasser im Heizsystem auffüllen. Weitergehende Arbeiten an der Anlage übernimmt der Fachbetrieb.
Die Checkliste nennt außerdem Heizkörper sowie Wasser- und Abwasserleitungen als Bereiche, die bei der Inspektion auf Verkalkungen kontrolliert werden sollen. Auch Armaturen und die Trinkwasser-Installation, zum Beispiel Wasserfilter oder Enthärter, sollen aus hygienischen Gründen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Konkrete Hinweise für regelmäßige Kontrollen bündelt die Checkliste der Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Welche Heizungsarten sollte ich beim Kauf vergleichen?
Vergleichen Sie die Heizungsarten, die für Ihr Gebäude infrage kommen. Der Verbraucherzentrale-Beitrag zum GModG behandelt elektrische Wärmepumpen, Pellet-Heizungen, Wärmepumpen-Hybrid-Heizungen, Stromdirekt-Heizungen und Gasheizungen. Die Systeme unterscheiden sich unter anderem bei den dort genannten Anforderungen an Brennstoffe, Gebäudetyp und Wärmebedarf.
Was muss ich beim Ersatz einer alten Heizung beachten?
Der Verbraucherzentrale-Beitrag zum GModG nennt allgemeine Bedingungen für den Heizungstausch: Die neue Heizung darf energetisch nicht schlechter als die alte sein. Eine Zentralheizung muss die Wärmezufuhr bei geringerem Bedarf automatisch verringern können. In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen ist laut Beitrag ein hydraulischer Abgleich vorgesehen.
Welche Angaben sind beim Vergleich von Heizungsangeboten wichtig?
Vergleichen Sie den Leistungsumfang und halten Sie fest, welche Regelung, Pumpen und Anlagenbauteile enthalten sind. Die Verbraucherzentrale nennt als Prüfpunkte auch die Temperaturen im Heizsystem, den Pumpendruck, mögliche Luft im System und die Pumpenfunktion. So können Sie klären, welche Arbeiten und Bauteile zum jeweiligen Angebot gehören.
Welche Wartung braucht eine neue Heizungsanlage?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb, möglichst vor dem Winter. Dabei werden die Bestandteile kontrolliert, Verschmutzungen entfernt, Einstellungen und Regelung geprüft und Verschleißteile ausgetauscht. Die Wartung betrifft damit die ganze Anlage und nicht nur den Wärmeerzeuger.
Darf ich Heizkörper selbst entlüften und Heizungswasser nachfüllen?
Laut Checkliste der Verbraucherzentrale können Betreiber Heizkörper in der Regel selbst entlüften, wenn sich Luft im Heizungssystem befindet. Danach kann gegebenenfalls Wasser im Heizsystem aufgefüllt werden. Für weitergehende Arbeiten an der Heizungsanlage ist der Fachbetrieb zuständig.
Quellen
Wichtiger Hinweis zu Haftung und Sicherheit
- Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information. Er ist keine Reparatur- oder Montageanleitung und ersetzt weder die Anleitung des Herstellers noch die Prüfung durch einen Fachbetrieb. Herstellerangaben haben immer Vorrang.
- Arbeiten an Gasanlagen dürfen nur der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen (§ 13 NDAV). Dasselbe gilt für elektrische Anlagen (§ 13 NAV). Errichtung und wesentliche Veränderungen der Trinkwasseranlage sind dem Wasserversorger oder einem eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten (§ 12 AVBWasserV).
- Wer Arbeiten selbst ausführt, handelt auf eigene Verantwortung. Für Schäden, die durch eigene Reparatur-, Wartungs- oder Einbauarbeiten entstehen, übernimmt die HAJUS AG keine Haftung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Wir erstellen die Inhalte sorgfältig nach den angegebenen Herstellerquellen, können aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie für Ihr Gerät, Ihre Baureihe und Ihre Anlage vollständig und aktuell sind.
- Der Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und automatisch geprüft; die redaktionelle Verantwortung trägt die HAJUS AG (So entstehen unsere Ratgeber). Bilder sind KI-generierte Symbolbilder.
- Genannte Marken sind Eigentum ihrer Inhaber und dienen nur der Beschreibung. insani24 ist kein Kundendienst der genannten Hersteller.
- Bei Gasgeruch: keine elektrischen Schalter betätigen, kein offenes Feuer, Fenster öffnen, Gebäude verlassen und von draußen den Notdienst des Gasversorgers anrufen.



