Installation & Rohrsysteme

Wasseranschluss planen: Lage, Größe und Installation

So planen Sie Hausanschluss, Wasserzähler und Leitungen mit einem eingetragenen Fachunternehmen.

Wasserzähler und Partikelfilter am Hausanschluss in einem Hausanschlussraum
Symbolbild, KI-generiert

Kurz erklärt: Planen Sie den Wasseranschluss ab der Übergabestelle des Versorgers. Am Hauseingang sitzt der Partikelfilter neben der Wasseruhr; er hält Rostpartikel von den Hausrohren fern. Die Rohrgröße und Leitungsführung klärt ein beim Wasserversorger eingetragenes Installationsunternehmen. Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen nur solche Fachunternehmen ausführen.

Bei der Planung eines Wasseranschlusses müssen Übergabestelle, Wasserzähler und Leitungsführung zusammenpassen. Für Arbeiten an der Trinkwasser-Installation gelten klare Zuständigkeiten: Im Gebäude ist der Eigentümer oder Betreiber verantwortlich.

Sicherheit geht vor

Fehler an der Trinkwasser-Installation können das Wasser verunreinigen und die Gesundheit gefährden. Legionellen können beim Duschen mit fein zerstäubtem Wassernebel in die Lunge gelangen. Arbeiten am Hausanschluss, an Trinkwasserleitungen und an Sicherungseinrichtungen übernimmt ein beim Wasserversorger eingetragenes Fachunternehmen.

Wo liegt der Wasseranschluss im Haus?

Das Wasserversorgungsunternehmen verantwortet die Trinkwasserqualität bis zur Übergabestelle im Gebäude. Ab dort ist der Hauseigentümer oder Betreiber für die Trinkwasser-Installation und die Wasserqualität im Gebäude zuständig. Nutzerinnen und Nutzer tragen durch die regelmäßige Entnahme ebenfalls Verantwortung für die Wasserqualität an den Entnahmestellen.

Der Partikelfilter gehört an den Hausanschluss neben die Wasseruhr. Er schützt die Hausrohre vor Rostpartikeln. Berücksichtigen Sie bei der Planung, dass der Filter regelmäßig gespült oder gewechselt werden muss und dafür erreichbar bleiben sollte.

Diese Punkte helfen, Lage und Zuständigkeit festzuhalten:

  • Halten Sie die Übergabestelle des Versorgers und den Beginn der gebäudeeigenen Installation fest.
  • Planen Sie den Partikelfilter am Hausanschluss neben der Wasseruhr ein.
  • Berücksichtigen Sie, dass der Filter regelmäßig gewartet werden muss.
  • Dokumentieren Sie, wer als Eigentümer oder Betreiber für die Installation im Haus zuständig ist.
PlanungspunktWas gilt?
ÜbergabestelleBis hierher ist das Wasserversorgungsunternehmen für die Trinkwasserqualität verantwortlich.
Wasserzähler und FilterDer Partikelfilter sitzt am Hausanschluss neben der Wasseruhr.
Installation im GebäudeDer Eigentümer oder Betreiber trägt die Verantwortung für die Trinkwasser-Installation.
LeitungswerkstoffeEingetragene Fachunternehmen wählen Werkstoffe passend zum örtlichen Trinkwasser aus.
Partikelfilter und Wasserzähler neben den Trinkwasserleitungen
Symbolbild, KI-generiert

Welche Größe muss die Wasserleitung haben?

Die Größe der Hausanschlussleitung und der Leitungen im Gebäude sollte nicht aus dem Spannbereich einer Rohrschelle abgeleitet werden. Eine Schelle beschreibt die Befestigung eines Rohres, nicht die Dimensionierung des gesamten Wasseranschlusses. Lassen Sie die Leitungsplanung im Zuge der Trinkwasser-Installation durch ein eingetragenes Unternehmen festlegen.

Der UBA-Ratgeber erklärt, dass Fachkräfte das technische Regelwerk kennen und Rohrwerkstoffe passend zum örtlichen Trinkwasser auswählen. Für die Befestigung einzelner Leitungsabschnitte gibt es im Sortiment Rohrschellen mit Gummieinlage für unterschiedliche Spannbereiche.

Diese Rohrschelle ist für einen Spannbereich von 20 bis 24 mm angegeben. Eine weitere Ausführung deckt 32 bis 36 mm ab.

Die Produktmaße beziehen sich auf die jeweilige Schelle. Sie ersetzen keine fachgerechte Planung der Rohrgröße für den Hausanschluss.

Wer darf den Wasseranschluss installieren?

Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen laut Umweltbundesamt nur bei einem Wasserversorger eingetragene Fachunternehmen durchführen. Eine nicht ordnungsgemäße Installation kann das Trinkwasser verunreinigen. Auch Rohre und Bauteile, die frei erhältlich sind, dürfen deshalb nur von den beschriebenen Fachkräften eingebaut werden.

Das gilt für den Hausanschluss und für Änderungen an den Leitungen im Gebäude. Der Eigentümer oder Betreiber bleibt für die Installation verantwortlich, auch wenn ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt. Wenn Sie einen neuen Anschluss oder eine Änderung planen, klären Sie die Übergabestelle und den Umfang der Arbeiten mit dem Versorger und dem eingetragenen Unternehmen.

Für einen zusätzlichen Außenwasseranschluss gibt es Installationsbausätze für frostsichere Außenwandventile. Ein solcher Wandanschluss ist ein eigener Leitungsabgang und muss in die fachgerechte Planung der Trinkwasser-Installation einbezogen werden.

Für geschlossene Trinkwarmwasseranlagen ist außerdem eine Boiler-Sicherheitsgruppe DN 15 als Bauteil erhältlich. Einbau nur durch autorisierte Fachhandwerker.

Wenn Sie einen Warmwasserspeicher einplanen, stimmen Sie dessen Anschluss und die zugehörigen Bauteile mit dem Fachunternehmen ab.

Welche Filter gehören zum Hausanschluss und was dürfen Sie selbst warten?

Die Verbraucherzentrale nennt den Partikelfilter am Hausanschluss als sinnvolle und vorgeschriebene Ausnahme unter den Wasserbehandlungsanlagen. Er hält Rostpartikel zurück und schützt die Hausrohre. Zusätzliche Wasserbehandlung ist aus gesundheitlichen Gründen laut Verbraucherzentrale nicht notwendig.

„Der Partikelfilter am Hausanschluss ist die sinnvolle Ausnahme bei der Wasserbehandlung.“

— insani24 Fachredaktion

Der UBA-Ratgeber erlaubt Betreiberinnen und Betreibern einfache Inspektionen und Wartungen. Dazu gehört, den Filter am Hauseingang halbjährlich rückzuspülen. Der Ratgeber nennt außerdem die Kontrolle der Warmwassertemperatur alle zwei Monate als einfache Inspektion. Die konkrete Bedienung richtet sich nach der Anlage.

Profi-Tipp

Notieren Sie den halbjährlichen Rückspültermin für den Filter und die zweimonatliche Kontrolle der Warmwassertemperatur. So behalten Sie die im UBA-Ratgeber genannten Wartungs- und Inspektionsintervalle im Blick.

Wartung von Armaturen, Sicherungseinrichtungen und Trinkwassererwärmern gehört laut UBA in die Hände eines Fachunternehmens. Dosier- und Enthärtungsanlagen sollen regelmäßig durch ein Fachunternehmen gewartet werden; für diese Anlagen empfiehlt der Ratgeber einen Wartungsvertrag. Weitere Informationen zur Auswahl eines Hauswasserfilters finden Sie im Ratgeber Rückspülfilter und Hauswasserfilter.

Wichtiger Hinweis

Bei Rostpartikeln oder Verfärbungen im Wasser sollte zuerst die Ursache der Korrosion abgeklärt werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt dafür einen Gas- und Wasser-Installateur; Dosieranlagen oder Filter beheben nicht automatisch die Ursache.

Wie schützen Sie Trinkwasser- und Warmwasserleitungen?

Trinkwasserleitungen dürfen nicht direkt mit Abwasserleitungen, Heizungsrohren, Regenwassernutzung, anderen Brauchwassersystemen oder Feuerlöschleitungen verbunden sein. Wenn ein anderes System mit Trinkwasser gespeist wird, müssen die Systeme durch eine Sicherungseinrichtung getrennt sein. So verhindert die Installation, dass Wasser aus einem anderen System unmittelbar in die Trinkwasserleitung gelangt.

Auch die Temperaturen sind für die Wasserqualität wichtig. Der UBA-Ratgeber beschreibt eine langsame Vermehrung von Legionellen bei Kaltwasser deutlich unter 20 °C und eine massenhafte Vermehrung zwischen 25 °C und 55 °C. Warmes Trinkwasser sollte mindestens 55 °C erreichen, kaltes Trinkwasser möglichst unter 20 °C bleiben.

Eine lange Aufenthaltszeit des Wassers in der Installation kann dessen Qualität verändern. Die regelmäßige Entnahme gehört deshalb zur Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer. Vermeiden Sie Änderungen an der Leitungsführung oder an Sicherungseinrichtungen in Eigenregie.

Wenn Rostpartikel auftreten, die Leitung geändert werden soll oder Sie einen zusätzlichen Wasseranschluss planen, lassen Sie die Ursache und die Installation fachlich beurteilen. So lassen sich Übergabestelle, Filter, Leitungsführung und angeschlossene Wassersysteme gemeinsam berücksichtigen.

Häufige Fragen

Wo sitzt der Partikelfilter am Hausanschluss?

Der Partikelfilter sitzt am Hausanschluss neben der Wasseruhr. Er schützt die Hausrohre vor Rostpartikeln und muss regelmäßig gespült oder gewechselt werden. Planen Sie deshalb einen gut erreichbaren Platz ein. Eingebaut werden darf die Anlage laut Verbraucherzentrale nur von einer Installationsfirma mit Genehmigung des Wasserversorgers.

Welche Rohrgröße braucht ein Wasseranschluss im Haus?

Lassen Sie die Rohrgröße im Rahmen der Trinkwasserplanung durch ein beim Wasserversorger eingetragenes Fachunternehmen festlegen. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass diese Fachkräfte das technische Regelwerk kennen und Werkstoffe passend zum örtlichen Trinkwasser auswählen. Rohrschellenmaße sind Befestigungsmaße und legen nicht die Größe des Hausanschlusses fest.

Darf ich den Wasserfilter am Hausanschluss selbst einbauen?

Nein. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Partikelfilter am Hausanschluss nur durch Installationsfirmen mit Genehmigung des Wasserversorgers eingebaut werden dürfen. Das Umweltbundesamt beschränkt Arbeiten an der Trinkwasser-Installation ebenfalls auf eingetragene Fachunternehmen. Selbst übernehmen dürfen Betreiber einfache Wartungen wie die Rückspülung des Filters.

Wie oft muss ich den Hauswasserfilter rückspülen?

Der UBA-Ratgeber nennt für den Filter am Hauseingang eine halbjährliche Rückspülung. Einfache Wartungen dieser Art dürfen Betreiber selbst vornehmen. Der Ratgeber beschreibt außerdem die Kontrolle der Warmwassertemperatur alle zwei Monate als einfache Inspektion. Für die konkrete Bedienung beachten Sie die Anleitung Ihrer Anlage.

Darf eine Regenwasserleitung direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossen werden?

Nein. Trinkwasserleitungen dürfen laut UBA-Ratgeber nicht direkt mit Regenwassernutzung, Heizungsrohren, Abwasser oder anderen Wassersystemen verbunden sein. Wenn ein anderes System mit Trinkwasser gespeist werden muss, ist eine Sicherungseinrichtung zur Trennung erforderlich. Planung und Einbau dieser Verbindung übernimmt ein eingetragenes Fachunternehmen.

Quellen