Installation & Rohrsysteme

Trinkwasserhygiene: Risiken in wasserführenden Systemen

Erfahren Sie, welche mikrobiologischen und chemischen Risiken die Trinkwasserverordnung erfasst und welche Aufgaben Betreiber und Fachbetrieb übernehmen.

Wasserführende Trinkwasserleitungen in einem Hausanschlussraum
Symbolbild, KI-generiert

Kurz erklärt: Risiken in wasserführenden Trinkwasserinstallationen entstehen, wenn mikrobiologische oder chemische Anforderungen nicht eingehalten werden. Die TrinkwV verlangt hygienische Beschaffenheit und bei entsprechenden Prüfpflichten Probenahmen auf Legionella spec. an mehreren repräsentativen Stellen. Arbeiten an Leitungen und Probenahme gehören in fachkundige Hände; Anordnungen trifft das Gesundheitsamt.

Trinkwasserhygiene betrifft die Qualität des Wassers in Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung und Speicherung. Die Trinkwasserverordnung erfasst mikrobiologische und chemische Risiken und regelt, wie Behörden bei Gefahren vorgehen können.

Sicherheit geht vor

Krankheitserreger im Trinkwasser können ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn ihre Konzentration eine Schädigung befürchten lässt. Auch eine akute chemische Verunreinigung kann gefährlich sein. Arbeiten an der Trinkwasserinstallation und Probenahmen übernimmt der Fachbetrieb.

Was gilt als wasserführendes Trinkwassersystem?

Die TrinkwV gilt für Wasser für den menschlichen Gebrauch. Nach § 5 gelten die Anforderungen an die Beschaffenheit als erfüllt, wenn bei Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung einschließlich Speicherung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, die Anforderungen der §§ 6 bis 9 erfüllt sind und das Wasser rein und genusstauglich ist.

Für die Trinkwasserhygiene ist damit die gesamte Versorgungskette relevant. Die Verordnung stellt Anforderungen an die Wasserqualität und bezieht die Speicherung ausdrücklich ein. Für Anlagen im Gewerbe bietet der Beitrag Trinkwasserleitungen im Gewerbe fachgerecht planen ergänzende Orientierung zur Leitungsplanung.

Die Verordnung grenzt ihren Anwendungsbereich auch ab: Wasser hinter einer notwendigen Sicherungseinrichtung eines endständig angeschlossenen wasserführenden Apparats fällt unter bestimmten Voraussetzungen nicht darunter, wenn der Apparat nicht Teil der Trinkwasserinstallation ist. Schwimm- und Badebeckenwasser ist ebenfalls ausgenommen.

„Für die Hygiene zählt der Blick auf die ganze Versorgungskette, von der Verteilung bis zur Speicherung.“

insani24 Fachredaktion

Welche Risiken gibt es in wasserführenden Systemen?

§ 6 der TrinkwV verlangt, dass Krankheitserreger, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sind, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit befürchten lassen. Die Verordnung enthält außerdem Anforderungen an mikrobiologische Parameter. Bei chemischen Stoffen kann eine akute Gesundheitsgefahr ein Anlass für behördliche Maßnahmen sein.

Ein Risiko kann mit der Trinkwasserinstallation zusammenhängen: Wenn Anforderungen an mikrobiologische oder chemische Parameter sowie Indikatorparameter wegen der Installation nicht eingehalten werden, kann das Gesundheitsamt nach § 64 Maßnahmen anordnen. Die folgende Übersicht fasst die dazu genannten Fälle zusammen.

BereichWas die TrinkwV dazu festlegtGrundlage
MikrobiologieKrankheitserreger dürfen nicht in Konzentrationen vorkommen, die eine Gesundheitsschädigung befürchten lassen.§ 6
Chemische StoffeBei Konzentrationen mit akuter Gesundheitsgefahr kann die Behörde eine Unterbrechung der Versorgung sicherstellen.§ 63
Ursache in der InstallationDas Gesundheitsamt kann den Betreiber zur Information und Beratung betroffener Verbraucher verpflichten.§ 64
Legionella spec.Bei Untersuchungen nach § 31 Absatz 1 sind Proben an mehreren repräsentativen Stellen zu nehmen.§ 41
Probenahmestelle an einer Trinkwasserleitung
Symbolbild, KI-generiert

Welche Maßnahme passt, hängt davon ab, welche Anforderung betroffen ist und ob die Ursache in der Installation liegt. Die Tabelle ersetzt keine Bewertung der Anlage und nennt keine Grenzwerte. Verbindliche Maßnahmen ordnet die zuständige Behörde im jeweiligen Fall an.

Welche Rolle spielen Legionellen bei der Trinkwasserhygiene?

Die TrinkwV führt Legionella spec. als Parameter, für den bestimmte Trinkwasserproben zu untersuchen sind. § 41 Absatz 4 verlangt, dass der Betreiber die Proben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik an mehreren repräsentativen Stellen nehmen lässt. An der Wasserversorgungsanlage müssen dafür geeignete Probenahmestellen vorhanden sein.

Für die Probenahme verweist die Verordnung auf die Empfehlung des Umweltbundesamts „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses“. § 42 legt außerdem fest, dass Proben für Untersuchungen nach der TrinkwV nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu nehmen sind.

Eine einzelne zufällig ausgewählte Stelle bildet diese Vorgabe nicht ab. Die Probenahme muss mehrere repräsentative Stellen berücksichtigen. Wie Speicher und Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden, erläutert der Beitrag Warmwasserbereitung: Systeme und Einsatzbereiche.

Wer bewertet die Risiken in der Installation?

Die TrinkwV weist dem Betreiber der Wasserversorgungsanlage Aufgaben bei der Probenahme zu. Für Proben auf Legionella spec., die nach § 31 Absatz 1 zu untersuchen sind, muss der Betreiber geeignete Probenahmestellen sicherstellen. Für alle Proben gilt die Vorgabe aus § 42, sie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu nehmen.

Arbeiten an Leitungen, Eingriffe in die Trinkwasserinstallation und Probenahmen übernimmt der Fachbetrieb. Das gilt auch, wenn zur Klärung einer Beanstandung geeignete Probenahmestellen benötigt werden. Ein Kombispeicher ist Teil eines Warmwassersystems; Hinweise zur Nutzung solcher Systeme finden Sie im Beitrag Kombispeicher: Warmwasser hygienisch und effizient nutzen.

Profi-Tipp

Ordnen Sie eine Auffälligkeit zuerst dem betroffenen Teil der Versorgung zu. Für Legionella-Untersuchungen nennt die TrinkwV ausdrücklich mehrere repräsentative Probenahmestellen und geeignete Entnahmestellen an der Anlage.

Was können Verbraucher tun und wann greift das Gesundheitsamt ein?

Wenn eine Abweichung auf die Trinkwasserinstallation zurückgeht, kann das Gesundheitsamt nach § 64 den Betreiber verpflichten, betroffene Verbraucher zu informieren und zu beraten. Die Hinweise können die Bedingungen für Konsum und Verwendung, Maßnahmen zum Vermeiden von Gesundheitsrisiken sowie Einschränkungen der Verwendung betreffen.

  • Verbraucher sollen über Bedingungen für Konsum und Verwendung des Wassers informiert werden.
  • Die Information kann Maßnahmen betreffen, mit denen sich Risiken aus der Installation vermeiden lassen.
  • Das Gesundheitsamt kann Hinweise zu Einschränkungen der Verwendung anordnen.

Bei Krankheitserregern in Konzentrationen, die unmittelbar eine Gesundheitsschädigung erwarten lassen, und fehlender Möglichkeit zur Desinfektion kann das Gesundheitsamt sicherstellen, dass die Versorgung in betroffenen Leitungsnetzen oder Netzteilen sofort unterbrochen wird. Das gilt laut § 63 auch bei chemischen Stoffen in Konzentrationen, die eine akute Schädigung erwarten lassen.

Wichtiger Hinweis

Die Unterbrechung und Wiederinbetriebnahme einer betroffenen Wasserversorgungsanlage müssen nach § 63 Absatz 4 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Verbraucher sollten behördliche Hinweise zu Nutzung und Einschränkungen beachten.

Häufige Fragen

Welche Risiken erfasst die Trinkwasserverordnung?

Die TrinkwV behandelt mikrobiologische und chemische Anforderungen an Trinkwasser. Krankheitserreger dürfen nicht in Konzentrationen vorkommen, die eine Gesundheitsschädigung befürchten lassen. Bei chemischen Stoffen kann eine akute Gesundheitsgefahr behördliche Maßnahmen auslösen. Auch eine Ursache in der Trinkwasserinstallation kann zu Anordnungen führen.

Welche Rolle spielen Legionellen in wasserführenden Systemen?

Die TrinkwV nennt Legionella spec. als Parameter für bestimmte Trinkwasseruntersuchungen. Sind Proben nach § 31 Absatz 1 zu untersuchen, verlangt § 41 Probenahmen an mehreren repräsentativen Stellen. Der Betreiber muss dafür geeignete Probenahmestellen an der Wasserversorgungsanlage sicherstellen.

Kann ich selbst eine Probe auf Legionellen nehmen?

Die TrinkwV verlangt, dass Proben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik genommen werden. Bei Legionella spec. sind mehrere repräsentative Stellen zu berücksichtigen und geeignete Probenahmestellen erforderlich. Probenahmen an der Trinkwasserinstallation übernimmt der Fachbetrieb.

Was kann das Gesundheitsamt bei einem Problem anordnen?

Wenn Anforderungen wegen der Trinkwasserinstallation nicht eingehalten werden, kann das Gesundheitsamt den Betreiber zur Information und Beratung der Verbraucher verpflichten. Bei bestimmten akuten mikrobiologischen oder chemischen Gefahren kann es eine sofortige Unterbrechung der Versorgung in betroffenen Leitungsnetzen oder Teilen davon sicherstellen.

Was müssen Verbraucher bei einer behördlichen Information beachten?

Eine Information kann Bedingungen für Konsum und Verwendung des Trinkwassers nennen. Sie kann außerdem Maßnahmen zum Vermeiden von Gesundheitsrisiken und Einschränkungen der Verwendung enthalten. Maßgeblich sind die Hinweise, die der Betreiber aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts an die betroffenen Verbraucher weitergibt.

Quellen