Trinkwasser nach dem Urlaub: Leitungen richtig spülen
- Leicht
- 15–40 Min.
- 1 Materialien
Wann eine Trinkwasseruntersuchung vorgeschrieben ist, wie die Probenahme abläuft und wozu Probenahmeventile dienen.
Vermieter und Betreiber größerer Warmwasseranlagen müssen das Trinkwasser regelmäßig untersuchen lassen, etwa auf Legionellen bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in vermieteten Gebäuden. Auch Eigentümer lassen manchmal freiwillig prüfen, zum Beispiel nach einem Hauskauf oder bei sehr alten Leitungen. Die Probe entnimmt ein dafür zugelassenes Labor bzw. dessen Probenehmer an festgelegten Stellen. Dafür werden Probenahmeventile benötigt, die sich abflammen oder desinfizieren lassen; fehlen sie, setzt sie ein eingetragener Installationsbetrieb. Was die Ergebnisse bedeuten, erläutert das Labor.
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Klären Sie, ob eine Pflichtuntersuchung ansteht, etwa die Legionellenprüfung als Vermieter, oder ob Sie freiwillig prüfen lassen. Davon hängen Umfang, Parameter und Probenahmestellen ab. Unterlagen zu Speichergröße und Leitungsführung bereitlegen.
Beauftragen Sie ein für Trinkwasseruntersuchungen zugelassenes Labor. Es legt mit Ihnen die Probenahmestellen fest, bei Warmwasser zum Beispiel am Austritt des Speichers, im Zirkulationsrücklauf und an entfernten Zapfstellen.
Fehlen an Speicher und Zirkulation geeignete Ventile, setzt ein eingetragener Installationsbetrieb sie vor dem Termin. Sie können die Ventile nach Absprache vorab bestellen.
Der Probenehmer desinfiziert die Entnahmestelle, misst die Wassertemperatur und füllt sterile Flaschen. Für die Probenahme werden Strahlregler nicht abgeschraubt, sofern das Labor nichts anderes vorgibt; sorgen Sie für Zugang zu allen Stellen.
Sie erhalten einen Befund. Bei Überschreitungen sind Meldepflichten und weitere Schritte in der Trinkwasserverordnung geregelt; der Installationsbetrieb unterstützt bei der Ursachensuche.
Wenn eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, also ein Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, und das Wasser vernebelt wird, etwa in Duschen, ist in vermieteten Gebäuden in der Regel alle drei Jahre eine Untersuchung vorgeschrieben. Einzelheiten regelt die Trinkwasserverordnung.
Für eine private Orientierung bieten Labore Probenflaschen mit Anleitung an. Für Pflichtuntersuchungen zählt nur die Probenahme durch das beauftragte Labor.