Infrarotheizung: Vorteile, Nachteile und Einsatzbereiche
Welche Gebäude für eine Infrarotheizung infrage kommen, hängt laut GModG vor allem von Nutzung und Gebäudegröße ab.

Kurz erklärt: Eine Infrarotheizung ist eine Stromdirekt-Heizung. Laut Verbraucherzentrale darf sie in einem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus ohne Einschränkung eingebaut werden. In größeren oder vermieteten Gebäuden setzt der Einbau eine gewisse energetische Qualität der Außenbauteile durch Dämmung und gute Fenster voraus.
Eine Infrarotheizung zählt zu den Stromdirekt-Heizungen. Ob sie für Ihr Gebäude infrage kommt, hängt laut Verbraucherzentrale besonders davon ab, ob Sie selbst darin wohnen und ob das Gebäude größer oder vermietet ist.
Sicherheit geht vor
Arbeiten an elektrischen Anschlüssen bergen Stromschlag- und Brandgefahr. Den elektrischen Anschluss und Arbeiten am Heizgerät übernimmt der Fachbetrieb.
Was ist eine Infrarotheizung?
Die Verbraucherzentrale bezeichnet die Infrarotheizung im Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz als Stromdirekt-Heizung. Für die Einordnung nach dem GModG ist damit die Kategorie Stromdirekt-Heizung maßgeblich. Der Beitrag unterscheidet sie von einer Wärmepumpe und einer Wärmepumpen-Hybrid-Heizung.
Diese Begriffe sollten Sie bei der Planung auseinanderhalten. Eine Wärmepumpen-Hybrid-Heizung liefert Wärme zunächst über die Wärmepumpe und wird bei hohem Bedarf durch ein weiteres System unterstützt. Für diese Kombination nennt der Beitrag einen Mindestanteil der Wärmepumpe am jährlichen Wärmebedarf, der vorab durch eine Fachperson berechnet wird.
Die Einbauregel für Stromdirekt-Heizungen beschreibt die Verbraucherzentrale separat. Sie knüpft an die Nutzung des Gebäudes sowie bei größeren oder vermieteten Gebäuden an die energetische Qualität der Außenbauteile an. Eine pauschale Aussage für jedes Haus oder jede Wohnung lässt sich daraus nicht ableiten.
Welche Vorteile hat eine Infrarotheizung?
Der im GModG-Beitrag klar benannte Vorteil betrifft den Einbau in selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern: Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen eine Stromdirekt-Heizung dort ohne Einschränkung einbauen. Für diese Gebäudekonstellation nennt der Beitrag keine zusätzliche Bedingung an Dämmung und Fenster.
Für Hausbesitzer ist diese Einordnung hilfreich, wenn sie eine Infrarotheizung als Heizungsoption prüfen. Sie können zuerst klären, ob das Gebäude ein Ein- oder Zweifamilienhaus ist und ob die Eigentümer selbst darin wohnen. Die Regel sagt jedoch nichts über den Stromverbrauch, die laufenden Kosten oder die passende Heizleistung aus.
Als Orientierung zu elektrischen Heizsystemen lesen Sie auch Elektroheizung: Arten, Heizleistung und Einsatzbereiche sowie Heizen mit Strom: Systeme und Einsatzbereiche.
Profi-Tipp
Ordnen Sie zuerst die Gebäudesituation ein: selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus, größeres Gebäude oder vermietetes Gebäude. Diese Unterscheidung entscheidet, welche Einbaubedingung der GModG-Beitrag für die Stromdirekt-Heizung nennt.
Welche Nachteile hat eine Infrarotheizung?
Die im Beitrag genannte Einschränkung betrifft größere oder vermietete Gebäude. Dort darf eine Stromdirekt-Heizung nur eingebaut werden, wenn die Außenbauteile eine gewisse energetische Qualität durch Dämmung und gute Fenster aufweisen. Die erlaubte Einbausituation ist damit an eine zusätzliche Gebäudebedingung geknüpft.
Die Verbraucherzentrale nennt für diese Bedingung keine konkreten Dämmwerte oder Fensterkennzahlen. Deshalb sollten Sie aus der allgemeinen Formulierung keine eigene technische Grenzzahl ableiten. Eine konkrete Beurteilung der Gebäudehülle gehört in die fachliche Planung.
Für Mieterinnen und Mieter ist zudem wichtig, dass die Regel nicht einfach mit der Einbauregel für ein selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus gleichgesetzt werden kann. Der Beitrag nennt vermietete Gebäude ausdrücklich als Fall, in dem die energetische Qualität der Außenbauteile eine Rolle spielt.
„Die passende Einordnung beginnt mit der Nutzung und Größe des Gebäudes.“
Für welche Gebäude kommt eine Infrarotheizung infrage?
Der Beitrag der Verbraucherzentrale unterscheidet beim Einbau nach diesen Gebäudesituationen:
| Gebäudesituation | Einordnung der Stromdirekt-Heizung |
|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus, Eigentümer wohnen selbst darin | Einbau ohne Einschränkung |
| Größeres Gebäude | Einbau nur bei gewisser energetischer Qualität der Außenbauteile durch Dämmung und gute Fenster |
| Vermietetes Gebäude | Einbau nur bei gewisser energetischer Qualität der Außenbauteile durch Dämmung und gute Fenster |
Die Tabelle beschreibt die im GModG-Beitrag genannten Einbaukonstellationen. Sie macht keine Aussage darüber, welche einzelnen Räume sich technisch eignen oder wie viele Heizgeräte ein Gebäude benötigt. Dafür reicht die Gebäudekategorie allein nicht aus.
Wenn Sie Alternativen vergleichen, trennen Sie die Einbauregeln der Systeme. Bei einer Wärmepumpen-Hybrid-Heizung muss laut Verbraucherzentrale die Wärmepumpe einen bestimmten Mindestanteil des Wärmebedarfs im Jahr liefern. Diese Anforderung wird vorab durch eine Fachperson berechnet. Für die Stromdirekt-Heizung beschreibt der Beitrag stattdessen die oben aufgeführten Gebäudebedingungen.

Was dürfen Sie selbst prüfen, und was macht der Fachbetrieb?
Für eine erste Orientierung können Sie die Angaben zur eigenen Wohnsituation und Gebäudeart zusammentragen: Wohnen die Eigentümer im Haus, handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ist das Gebäude größer oder wird es vermietet? Diese Angaben helfen, die Einbauregel aus dem GModG-Beitrag dem jeweiligen Fall zuzuordnen.
Bei größeren oder vermieteten Gebäuden kommt zusätzlich die energetische Qualität der Außenbauteile ins Spiel. Der Beitrag nennt dafür Dämmung und gute Fenster, aber keine Kennzahlen. Lassen Sie die konkrete bauliche Situation fachlich einordnen, statt aus einer allgemeinen Beschreibung selbst Grenzwerte abzuleiten.
Montage, elektrischer Anschluss und Eingriffe am geöffneten Heizgerät sind keine Arbeiten für Bewohner. Das übernimmt der Fachbetrieb. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Voraussetzungen für den Einbau, aber keine Selbstmontage oder Arbeiten am Gerät.
Wie vergleichen Sie eine Infrarotheizung mit anderen Heizungen?
Beginnen Sie den Vergleich mit zwei getrennten Fragen. Erstens: Welche Einbaubedingungen gelten für Ihr Gebäude? Zweitens: Welche technischen und wirtschaftlichen Eigenschaften sind für Ihren Wärmebedarf wichtig? Die Einordnung der Verbraucherzentrale beantwortet die erste Frage für Stromdirekt-Heizungen anhand der Gebäudeart und Nutzung.
Für den Vergleich mit anderen elektrischen Heizsystemen hilft der Überblick Heizung kaufen: Systeme und Auswahlkriterien. Lassen Sie die technische Auslegung und den Anschluss durch den Fachbetrieb klären. So bleibt die Entscheidung an Gebäudesituation, Heizsystem und konkreter Planung ausgerichtet.
Wichtiger Hinweis
Die Freigabe für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser gilt laut Verbraucherzentrale unter dieser Nutzungsvoraussetzung. Übertragen Sie sie nicht ungeprüft auf ein größeres oder vermietetes Gebäude.
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Was ist eine Infrarotheizung laut GModG?
Die Verbraucherzentrale ordnet die Infrarotheizung als Stromdirekt-Heizung ein. Für den Einbau unterscheidet der Beitrag zwischen selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie größeren oder vermieteten Gebäuden. Für die zuletzt genannten Fälle nennt er eine Bedingung an die energetische Qualität der Außenbauteile.
Darf ich eine Infrarotheizung in meinem Einfamilienhaus einbauen?
Laut Verbraucherzentrale darf eine Stromdirekt-Heizung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus ohne Einschränkung eingebaut werden, wenn die Eigentümer selbst in dem Gebäude wohnen. Diese Einordnung betrifft die genannte Gebäudesituation. Für größere oder vermietete Gebäude beschreibt der Beitrag eine zusätzliche Bedingung an Dämmung und Fenster.
Welche Bedingung gilt für Infrarotheizungen in Mietgebäuden?
Für vermietete Gebäude nennt die Verbraucherzentrale eine Bedingung zur energetischen Qualität der Außenbauteile. Diese Qualität soll durch Dämmung und gute Fenster erreicht werden. Der Beitrag nennt dafür keine konkreten Kennzahlen. Die konkrete bauliche Einordnung sollte daher fachlich erfolgen.
Ist eine Infrarotheizung dasselbe wie eine Wärmepumpen-Hybrid-Heizung?
Nein. Die Verbraucherzentrale bezeichnet die Infrarotheizung als Stromdirekt-Heizung. Eine Wärmepumpen-Hybrid-Heizung arbeitet laut Beschreibung zunächst mit einer Wärmepumpe und wird bei hohem Wärmebedarf durch ein weiteres System unterstützt. Für die Hybridlösung ist ein Mindestanteil der Wärmepumpe am Jahreswärmebedarf vorgesehen.
Wer darf eine Infrarotheizung anschließen?
Den elektrischen Anschluss und Arbeiten am geöffneten Heizgerät übernimmt der Fachbetrieb. Bewohner können für die erste Einordnung die Gebäudenutzung und Gebäudeart benennen. Bei größeren oder vermieteten Gebäuden ist außerdem die energetische Qualität der Außenbauteile zu berücksichtigen.
Quellen
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