Heizung

Heizlastberechnung Wärmepumpe: Wann nötig und welche Geräte?

§ 60c GModG nennt die raumweise Heizlastberechnung als Bestandteil des hydraulischen Abgleichs und legt fest, was schriftlich festzuhalten ist.

Heizungsanlage mit Wärmepumpe und Vorlauf- und Rücklaufleitungen
Symbolbild, KI-generiert

Kurz erklärt: Eine raumweise Heizlastberechnung ist nach § 60c Absatz 2 GModG Bestandteil des hydraulischen Abgleichs, wenn dieser nach dieser Regelung durchgeführt wird. Der Text verlangt außerdem die Dokumentation der Gebäudeheizlast und der raumweisen Werte. Daraus folgt kein allgemeines gesetzliches Muss für jede Wärmepumpenplanung unabhängig von diesem Abgleich.

Wann eine Heizlastberechnung für die Wärmepumpe nötig ist, hängt laut § 60c GModG damit zusammen, ob ein hydraulischer Abgleich nach dieser Regelung durchgeführt wird. Der Paragraph benennt dafür konkrete Planungsleistungen und Angaben, die schriftlich festzuhalten sind.

Sicherheit geht vor

Heizungswasser kann heiß sein, und Heizungsanlagen stehen unter Druck. An elektrischen Anschlüssen besteht Stromschlaggefahr. Öffnen oder verändern Sie die Anlage nicht selbst. Berechnung, Prüfung und Einstellung übernimmt der Fachbetrieb.

Wann ist eine Heizlastberechnung für die Wärmepumpe nötig?

§ 60c Absatz 2 nennt eine raumweise Heizlastberechnung als Mindestbestandteil des hydraulischen Abgleichs nach dieser Regelung. Sie gehört dort zu den Planungs- und Umsetzungsleistungen, die alle wesentlichen Komponenten des Heizungssystems berücksichtigen. Die Vorschrift beschreibt damit einen konkreten Anlass für die Berechnung: den hydraulischen Abgleich nach § 60c.

Der Wortlaut macht daraus kein allgemeines Muss für jede Wärmepumpenplanung unabhängig von einem solchen Abgleich. Er knüpft die Berechnung an den Abgleich und schreibt für sie ein bestimmtes Verfahren vor. Für die Abgrenzung zwischen Berechnung und allgemeiner Heizungsplanung lesen Sie auch Heizlast berechnen: So planen Sie die passende Heizung.

Die Regelung nennt keine gesonderte Pflicht für eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Ihr konkreter Anknüpfungspunkt ist der hydraulische Abgleich des Heizungssystems. Lassen Sie den Fachbetrieb anhand der vorhandenen Anlage klären, ob dieser Abgleich nach § 60c durchgeführt wird.

Wichtiger Hinweis

Lesen Sie § 60c nicht als pauschale Pflicht zur raumweisen Heizlastberechnung bei jeder Wärmepumpe. Der Absatz ordnet sie als Bestandteil des hydraulischen Abgleichs nach dieser Regelung ein.

„Bei § 60c gehört die Heizlastberechnung zum hydraulischen Abgleich und wird nicht isoliert beschrieben.“

— insani24 Fachredaktion

Was umfasst die raumweise Heizlastberechnung?

§ 60c verlangt eine Berechnung für einzelne Räume. Für diese Berechnung ist das Verfahren aus DIN EN 12831, Teil 1, Ausgabe September 2017, in Verbindung mit DIN/TS 12831, Teil 1, Ausgabe April 2020, anzuwenden. Der Gesetzestext verknüpft die Berechnung mit der Prüfung der Heizflächen und der Regelung der Vorlauftemperatur.

Der hydraulische Abgleich umfasst laut Absatz 2 mindestens diese Planungs- und Umsetzungsleistungen:

  • eine raumweise Heizlastberechnung,
  • eine Prüfung der Heizflächen und, falls nötig, deren Optimierung mit Blick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur,
  • die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.

Damit beschreibt die Vorschrift mehr als einen einzelnen Heizlastwert für das Gebäude. Sie verbindet die Werte pro Raum mit der Prüfung der Heizflächen und der Anpassung der Regelung. Für die Wärmepumpenauswahl können Sie zusätzlich den Ratgeber Wärmepumpe kaufen: Bauart, Leistung und Zubehör wählen heranziehen.

Profi-Tipp

Bitten Sie nach dem Abgleich um die schriftliche Bestätigung mit der raumweisen Heizlastberechnung und der Gebäudeheizlast. § 60c Absatz 4 nennt beide Angaben ausdrücklich und führt weitere Dokumentationspunkte auf.

Wie hängt die Berechnung mit dem hydraulischen Abgleich zusammen?

Die Berechnung ist nach § 60c nicht als einzelner Rechenschritt neben dem Abgleich beschrieben. Sie ist Teil der mindestens erforderlichen Leistungen. Der Absatz nennt außerdem die Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen sowie die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Diese Aufgaben beziehen sich auf wesentliche Komponenten des Heizungssystems.

Absatz 3 legt fest, dass der hydraulische Abgleich nach Verfahren B der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ, 1. aktualisierte Neuauflage April 2022, Nummer 4.2, oder nach einem gleichwertigen Verfahren durchzuführen ist. Der Fachbetrieb kann Ihnen benennen, welches Verfahren er für den Abgleich verwendet.

Der Gesetzestext beschreibt die technische Durchführung als Planungs- und Umsetzungsleistung. Die Berechnung, die Prüfung der Heizflächen und die Einstellung der Regelung übernimmt daher der Fachbetrieb. Einen Überblick zu Voraussetzungen im Altbau finden Sie unter Wärmepumpe im Altbau: Effizienz und Voraussetzungen.

Heizkreisverteiler einer Wärmepumpenanlage mit angeschlossenen Leitungen
Symbolbild, KI-generiert

Was muss der Fachbetrieb schriftlich festhalten?

Nach § 60c Absatz 4 ist die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen mitzuteilen. Die Bestätigung enthält die Einstellungswerte und weitere Angaben zur Anlage, zur Berechnung und zur Regelung.

DokumentationspunktAngabe nach § 60c Absatz 4
EinstellungswerteDie Werte, die beim Abgleich eingestellt wurden
HeizlastDie Heizlast des Gebäudes und die raumweise Heizlastberechnung
WärmeerzeugerDie eingestellte Leistung der Wärmeerzeuger
TemperaturDie Auslegungstemperatur
RegelungDie Einstellung der Regelung
AusdehnungsgefäßDer im Gesetzestext genannte Druck im Ausdehnungsgefäß

Die Bestätigung hält damit sowohl das Berechnungsergebnis als auch Einstellungen am Heizungssystem fest. Bewahren Sie das Dokument mit den übrigen Anlagenunterlagen auf. Wenn Sie Mieter sind, muss Ihnen die Bestätigung auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

Was können Eigentümer und Mieter selbst tun?

Technische Arbeiten wie Berechnung, Prüfung der Heizflächen und Anpassung der Vorlauftemperaturregelung übernimmt der Fachbetrieb. Sie können als Eigentümer die schriftliche Bestätigung mit den genannten Angaben anfordern und nachvollziehen, ob sie die raumweise Heizlastberechnung und die Gebäudeheizlast aufführt.

Als Mieter dürfen Sie die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs auf Verlangen unverzüglich erhalten. Das steht in § 60c Absatz 4. Für die technische Einordnung oder Veränderung der Anlage ist der Fachbetrieb zuständig. Nehmen Sie keine Einstellungen an der Heizungsanlage vor, wenn dafür das Gerät oder dessen Anschlüsse geöffnet werden müssten.

Welche Wärmepumpenbeispiele finden Sie im Sortiment?

Das Sortiment führt als Beispiel ein Daikin Wärmepumpen-Außengerät der Baugröße 12 mit dreiphasigem Anschluss und 400 V. Diese Produktangaben ersetzen keine Heizlastberechnung und sagen nicht aus, ob das Gerät zu einem bestimmten Gebäude passt.

Ein weiterer Eintrag ist eine Luft/Wasser-Wärmepumpe LAV 12.2R3 mit 400 V, Kühlfunktion und frequenzgeregeltem Außengerät. Die genannten Eigenschaften beschreiben das Produkt, nicht die errechnete Heizlast eines Hauses.

Als Zubehör ist außerdem ein Vaillant Anschluss-Set für die Hydraulikstation VWL 97/6 aufgeführt. Die Berechnung und der hydraulische Abgleich bleiben davon getrennte Planungs- und Umsetzungsleistungen nach § 60c.

Für die Entscheidung über Bauart und Leistung ordnet der Fachbetrieb die konkreten Gebäudedaten ein. Die raumweise Berechnung ist dabei dann ausdrücklich Teil des Abgleichs, wenn dieser nach § 60c durchgeführt wird.

Häufige Fragen

Muss für jede Wärmepumpe eine Heizlast berechnet werden?

§ 60c Absatz 2 nennt die raumweise Heizlastberechnung als Mindestbestandteil des hydraulischen Abgleichs nach dieser Regelung. Der Paragraph sagt nicht, dass jede Wärmepumpenplanung unabhängig von einem solchen Abgleich stets gesetzlich eine Berechnung auslösen muss. Für den konkreten Fall sollte der Fachbetrieb den Anwendungsfall benennen.

Ist die Heizlastberechnung für den Abgleich immer raumweise?

Ja, für den hydraulischen Abgleich nach § 60c ist eine raumweise Heizlastberechnung ausdrücklich als Mindestbestandteil genannt. Anzuwenden ist das Verfahren aus DIN EN 12831 Teil 1, Ausgabe September 2017, in Verbindung mit DIN/TS 12831 Teil 1, Ausgabe April 2020.

Darf ich die Heizlast für meine Wärmepumpe selbst berechnen?

§ 60c ordnet die Berechnung den Planungs- und Umsetzungsleistungen des hydraulischen Abgleichs zu. Die technische Berechnung übernimmt daher der Fachbetrieb. Dazu gehören nach der Regelung auch die Prüfung der Heizflächen und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.

Was kann ich als Mieter zur Heizlastberechnung anfordern?

§ 60c Absatz 4 verlangt, dass die Bestätigung dem Verantwortlichen mitgeteilt wird. Auf Verlangen ist sie dem Mieter unverzüglich vorzulegen. Sie können die schriftliche Bestätigung anfordern und anhand der gesetzlichen Aufzählung prüfen, ob die erforderlichen Angaben aufgeführt sind.

Welche Angaben stehen in der Bestätigung des Abgleichs?

Die Bestätigung umfasst laut § 60c Absatz 4 die Einstellungswerte, die Gebäudeheizlast, die eingestellte Leistung der Wärmeerzeuger und die raumweise Heizlastberechnung. Außerdem sind Auslegungstemperatur, Einstellung der Regelung und der Druck im Ausdehnungsgefäß schriftlich festzuhalten.

Quellen