Heizung

Heiztechnik: wichtige Heizungsbegriffe einfach erklärt

Was Heizungsart, GModG, GEG und Technologieoffenheit bedeuten und wer über Auswahl und Einbau entscheidet.

Heizungsanlage mit Rohrleitungen in einem Technikraum
Symbolbild, KI-generiert

Kurz erklärt: Heiztechnik umfasst die Heizungsart, mit der ein Gebäude beheizt wird. Laut Bundesregierung soll das Gebäudemodernisierungsgesetz klimafreundliches Heizen ermöglichen und Eigentümern die Wahl der Heizungsart überlassen; es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die Wahl der Technik ist eine Entscheidung, der Einbau selbst bleibt wegen möglicher Arbeiten an Gas, Strom und Heizungswasser Sache des Fachbetriebs.

Wer sich mit Heiztechnik beschäftigt, begegnet Begriffen wie Heizungsart, Gebäudemodernisierungsgesetz und GEG. Die Bundesregierung verbindet das neue Gesetz mit dem Ziel, Gebäude klimafreundlich zu beheizen und Eigentümern die Wahl ihrer Heiztechnik zu überlassen.

Sicherheit geht vor

Heizungswasser kann heiß sein und die Anlage steht unter Druck. Arbeiten an Gas, Abgas, Elektrik, Trinkwasser-Installation oder am geöffneten Gerät übernimmt immer ein Fachbetrieb. Bei Gasgeruch betätigen Sie keine Schalter, öffnen Sie Fenster, verlassen Sie das Haus und rufen Sie von draußen den Notdienst des Gasversorgers an.

Was bedeutet Heiztechnik?

In diesem Zusammenhang bezeichnet Heiztechnik die Heizungsart, die ein Eigentümer für ein Gebäude auswählt. Die Regierungsdarstellung verwendet beide Begriffe, wenn sie beschreibt, welche Heizungsart Eigentümer einbauen können sollen. Heiztechnik ist damit der Oberbegriff für die Frage, mit welcher Art von Anlage ein Gebäude beheizt wird.

Für die Orientierung hilft es, drei Ebenen auseinanderzuhalten:

  • Heiztechnik: die allgemeine Bezeichnung für die zum Heizen eingesetzte Technik.
  • Heizungsart: die konkrete Art der Heizung, über deren Auswahl Eigentümer entscheiden sollen.
  • Gesetzesrahmen: die politischen Vorgaben, in deren Zusammenhang die Bundesregierung die Wahlfreiheit beschreibt.

Die Quelle benennt das Ziel, Gebäude klimafreundlich zu heizen. Der Begriff beschreibt dieses Ziel, aber für sich genommen keine einzelne Heizungsart. Wenn Sie konkrete Systeme und Auswahlkriterien vergleichen möchten, hilft der Ratgeber Heizung kaufen: Systeme und Auswahlkriterien.

Was bedeuten GModG und GEG?

GModG ist die Abkürzung für Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Bundesregierung beschreibt das Gesetz als Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes, abgekürzt GEG. In der Regierungsdarstellung stehen die Begriffe deshalb für den Wechsel vom bisherigen Gesetz zum neuen Gesetz.

Die Bundesregierung nennt zwei Ziele des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern Entscheidungsfreiheit bei der Heiztechnik zu lassen. Diese Zielbeschreibung erklärt den Zusammenhang der Kürzel, aber nicht automatisch jede Detailfrage zur Auswahl oder zum Einbau einer Anlage.

BegriffBedeutung im Zusammenhang mit Heiztechnik
HeiztechnikAllgemeiner Begriff für die Technik, mit der ein Gebäude beheizt wird.
HeizungsartDie Art der Heizung, deren Auswahl Eigentümer laut Regierungsdarstellung selbst treffen sollen.
GModGAbkürzung für Gebäudemodernisierungsgesetz.
GEGAbkürzung für Gebäudeenergiegesetz, das laut Bundesregierung durch das neue Gesetz ersetzt wird.
TechnologieoffenheitDie von der Bundesregierung beschriebene Ausrichtung, Eigentümern die Wahl ihrer Heiztechnik zu überlassen.
Heizungsrohre und ein schlichtes Raumthermostat
Symbolbild, KI-generiert

Was heißt Technologieoffenheit bei der Heizung?

Technologieoffenheit beschreibt in der Regierungsdarstellung den Anspruch, Eigentümern die Entscheidung über die Heizungsart zu lassen. Der Begriff bezieht sich hier auf die Auswahl der Heiztechnik. Er sagt nicht, dass die Installation einer Heizung eine Arbeit ist, die Betreiber selbst ausführen dürfen.

Auch „klimafreundlich heizen“ ist in diesem Zusammenhang eine Zielbeschreibung der Bundesregierung. Wer diesen Begriff liest, sollte ihn nicht mit dem Namen eines einzelnen Heizsystems verwechseln. Für die technische Auswahl und die nötige Regelung sind jeweils eigene Fragen zu klären. Einen Einstieg in Regelungsbegriffe bietet der Beitrag Heizungssteuerung: Regelung einfach erklärt.

„Die Wahl der Heizungsart und der fachgerechte Einbau sind zwei verschiedene Schritte.“

— insani24 Fachredaktion

Profi-Tipp

Notieren Sie bei der Planung getrennt, welche Heizungsart Sie prüfen möchten und welche Fragen den Einbau betreffen. So bleibt klar, ob Sie über die Auswahl der Technik oder über Arbeiten an der Anlage sprechen.

Was können Eigentümer selbst entscheiden und wer baut die Heizung ein?

Die Bundesregierung formuliert, dass Eigentümer wieder selbst entscheiden können sollen, welche Heizungsart sie einbauen. Das betrifft die Wahl der Technik. Es ist keine Freigabe, Gas-, Abgas-, Elektro- oder Trinkwasserarbeiten selbst vorzunehmen oder ein Gerät zu öffnen.

Der Einbau und Arbeiten an den genannten Anlagen übernimmt der Fachbetrieb. Wenn eine Heizung erneuert werden soll, lassen sich die dazugehörigen Komponenten und Planungsschritte im Beitrag Heizung erneuern: Komponenten und Planung im Überblick einordnen. Die Entscheidung für eine Heizungsart und die praktische Umsetzung sollten Sie daher als getrennte Punkte behandeln.

Wichtiger Hinweis

Leiten Sie aus dem Wort „Entscheidungsfreiheit“ keine Erlaubnis zu Installationsarbeiten in Eigenregie ab. Die Regierungsdarstellung bezieht die Freiheit auf die Wahl der Heizungsart; Arbeiten an Gas, Abgas, Elektrik, Trinkwasser-Installation und geöffneten Geräten gehören in die Hände eines Fachbetriebs.

Häufige Fragen

Was bedeutet Heiztechnik?

Heiztechnik ist der allgemeine Begriff für die Technik, mit der ein Gebäude beheizt wird. In der Regierungsdarstellung geht es dabei um die Heizungsart, die Eigentümer für ihr Gebäude auswählen sollen. Der Begriff bezeichnet die Auswahl der Heiztechnik, nicht die Berechtigung, eine Anlage selbst einzubauen.

Wofür stehen GModG und GEG?

GModG steht für Gebäudemodernisierungsgesetz. GEG ist die Abkürzung für Gebäudeenergiegesetz. Laut Bundesregierung ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz das alte GEG. Die Regierungsdarstellung nennt als Ziele des neuen Gesetzes klimafreundliches Heizen und mehr Entscheidungsfreiheit für Hauseigentümer bei der Heiztechnik.

Was bedeutet Technologieoffenheit bei der Heizungswahl?

Im Zusammenhang mit der Heiztechnik beschreibt Technologieoffenheit den Anspruch, Eigentümern die Wahl ihrer Heizungsart zu überlassen. Die Bundesregierung verbindet diesen Ansatz mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Begriff betrifft die Auswahl der Technik und ist keine Erlaubnis, Arbeiten an der Heizungsanlage selbst vorzunehmen.

Dürfen Eigentümer die Heizungsart selbst auswählen?

Laut Regierungsdarstellung sollen Eigentümer selbst entscheiden können, welche Heizungsart sie einbauen. Diese Aussage bezieht sich auf die Wahl der Technik. Für Arbeiten an Gas, Abgas, Elektrik, Trinkwasser-Installation oder einem geöffneten Gerät gilt weiterhin: Das übernimmt ein Fachbetrieb.

Kann ich meine Heizung selbst einbauen?

Die Regierungsdarstellung zur Entscheidungsfreiheit erlaubt Eigentümern die Wahl der Heizungsart, sie erteilt keine Erlaubnis zum Selbsteinbau. Arbeiten an Gas, Abgas, Elektrik, Trinkwasser-Installation und am geöffneten Gerät übernimmt immer ein Fachbetrieb. Bei Gasgeruch verlassen Sie das Haus und rufen den Gasnotdienst von draußen an.

Quellen