Installation & Rohrsysteme

Haustechnik vergleichen: Bestandsimmobilie oder Neubau?

Wärmeschutz, Heizung, Warmwasser und Lüftung zeigen, worauf Sie beim Vergleich achten sollten.

Haustechnik mit Heizung und Warmwasser im Vergleich zwischen Bestandsimmobilie und Neubau
Symbolbild, KI-generiert

Kurz erklärt: Vergleichen Sie bei einer Bestandsimmobilie zuerst Gebäudehülle, vorhandene Heizflächen, Warmwasser und Lüftung. Beim Neubau können Sie diese Bereiche gemeinsam planen. Eine Wärmepumpe ist laut Verbraucherzentrale in den meisten Häusern möglich; guter Wärmeschutz und Flächenheizung begünstigen einen effizienten Betrieb. Heizkörper schließen sie nicht grundsätzlich aus.

Ob Bestandsimmobilie oder Neubau: Haustechnik lässt sich nur sinnvoll vergleichen, wenn Heizung, Warmwasser, Lüftung und der dafür benötigte Betriebsstrom zusammen betrachtet werden. Im Bestand zählt, welche Gebäude- und Heizungsbedingungen bereits vorhanden sind; im Neubau können Sie die Systeme gemeinsam planen.

Sicherheit geht vor

Arbeiten an Heizungs- und Trinkwasserinstallationen, Druck, heißem Wasser, Elektrik sowie an einem geöffneten Gerät können zu Verbrühungen, Wasserschäden oder Stromschlägen führen. Das übernimmt der Fachbetrieb. Bei Gasgeruch betätigen Sie keine Schalter, öffnen Sie die Fenster, verlassen Sie das Haus und rufen Sie von draußen den Notdienst des Gasversorgers an.

Welche Haustechnik sollten Sie vergleichen?

Die Verbraucherzentrale beschreibt im Zusammenhang mit dem GModG eine Gebäudebetrachtung, die über den Heizkessel hinausgeht. Neben Raumheizung und Kühlung zählen Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen und der Strombedarf von Geräten wie Heizungspumpen und Reglern dazu. Auch Luftaustausch und Wärmebrücken gehören zu den betrachteten Gebäudeeigenschaften.

Für Ihren Vergleich führen Sie diese Bereiche getrennt auf und ordnen sie anschließend zusammen ein:

  • Heizung: vorhandene oder geplante Wärmeerzeugung und Heizflächen.
  • Warmwasser: Erzeugung und Leitungen, einschließlich Leitungsabschnitten in unbeheizten Bereichen.
  • Lüftung: vorhandene oder geplante Lüftungsanlage und Luftaustausch.
  • Gebäudehülle: Wärmeschutz und mögliche Wärmebrücken.
  • Betriebsstrom: Strombedarf von Heizungspumpen, Reglern und weiteren Anlagen.

So sehen Sie, ob ein Angebot nur eine einzelne Komponente betrachtet oder die Gebäudetechnik als zusammenhängendes System einordnet. Für eine Planung von Heizung und Warmwasser finden Sie weitere Hinweise im Ratgeber Energetisch sanieren: Heizung und Warmwasser planen.

„Vergleichen Sie Wärmeversorgung, Warmwasser und Lüftung als Teile eines gemeinsamen Gebäudekonzepts.“

insani24 Fachredaktion

Profi-Tipp

Nutzen Sie für Bestand und Neubau dieselbe Vergleichsliste. Notieren Sie Wärmeschutz, Heizflächen, Warmwasser, Lüftung und Betriebsstrom jeweils einzeln. So lassen sich die Planungsfragen direkt gegenüberstellen.

Worin unterscheiden sich Bestand und Neubau bei der Haustechnik?

Bei einer Bestandsimmobilie gleichen Sie die geplante Technik mit dem Gebäude ab, das tatsächlich vorhanden ist. Beim Neubau beziehen Sie die Anforderungen an Wärmeschutz, Wärmeverteilung und Haustechnik in die gemeinsame Planung ein. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Vergleichspunkte ein.

VergleichspunktBestandsimmobilieNeubau
WärmeschutzVorhandenen Wärmeschutz und Wärmebrücken in die Betrachtung einbeziehen.Wärmeschutz sowie Anforderungen an Luftaustausch und Wärmebrücken mitplanen.
HeizflächenVorhandene Heizkörper oder Flächenheizung erfassen.Heizflächen zusammen mit der geplanten Wärmeerzeugung einordnen.
Warmwasser und LüftungVorhandene Anlagen und Leitungsführung berücksichtigen.Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage gemeinsam mit der übrigen Technik vorsehen.
GebäudebewertungGebäudezustand und vorhandene Anlagen einbeziehen.Gebäudeanforderungen und technische Anlagen zusammen betrachten.

Die Verbraucherzentrale nennt beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses außerdem Nachrüstpflichten, wenn die Maßnahmen noch nicht erledigt sind: Innerhalb von drei Jahren sind die oberste Geschossdecke zu dämmen, sofern das Dach darüber ungedämmt ist, und Heizungs- sowie Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen zu dämmen. Diese Angaben beziehen sich auf die genannten Gebäude und Voraussetzungen.

Welche Heizkörper und welches Zubehör für Neubau oder Sanierung relevant sind, hängt von der jeweiligen Planung ab. Der Ratgeber Heizkörper und Zubehör für Neubau und Sanierung behandelt diese Auswahl genauer.

Passt eine Wärmepumpe zu einer Bestandsimmobilie?

Laut Verbraucherzentrale ist eine Wärmepumpe in den meisten Häusern möglich. Besonders kostengünstig und effizient arbeitet sie demnach in Gebäuden mit gutem Wärmeschutz und einer Flächenheizung, zum Beispiel einer Fußbodenheizung. Normale Heizkörper sind dabei kein grundsätzliches Hindernis.

Die Verbraucherzentrale unterscheidet Wärmepumpen nach ihrer Wärmequelle: Luftwärmepumpen nutzen Außenluft, Grundwasserwärmepumpen das Grundwasser und Erdwärmepumpen das Erdreich über Sonden oder Kollektoren. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe arbeitet ohne Wasserkreislauf und erwärmt die Raumluft direkt. Welche Bauart passt, hängt deshalb auch davon ab, welche Wärmequelle für das Gebäude vorgesehen werden kann.

Bei effizienten Wärmepumpen können laut Verbraucherzentrale aus einer Einheit Strom drei bis fünf Einheiten Wärme entstehen. Die Jahresarbeitszahl zeigt die Effizienz einer Anlage an; sorgfältige Planung verbessert sie. Die Werte beschreiben effiziente Anlagen und sind keine Zusage für ein einzelnes Haus. Weitere Auswahlkriterien finden Sie in den Ratgebern Wärmepumpe auswählen und Wärmepumpe im Altbau: Effizienz und Voraussetzungen.

Für Heizungsanlagen gibt es unterschiedliche Bauteile, die bei der Planung berücksichtigt werden können. Dazu zählt ein witterungsgeführter Mehrkreisregler wie der Vaillant calorMATIC 630/3.

Als weiteres konkretes Bauteil ist der NIBE UKV 100 als Heizungspufferspeicher aufgeführt. Ob ein Speicher für das jeweilige System vorgesehen wird, ist Teil der Fachplanung.

Was ist bei Sanitärinstallation und Warmwasser wichtig?

Beziehen Sie die Sanitärinstallation in den Vergleich ein, indem Sie die Warmwasserbereitung und die Leitungsführung mit der Heizungsplanung zusammen betrachten. Warmwasser gehört laut der Verbraucherzentrale zur Gebäudebewertung. Für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses nennt sie außerdem die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen als mögliche Nachrüstung innerhalb von drei Jahren, falls sie noch fehlt.

Bei bestehenden Leitungen sollten Sie dokumentieren lassen, welche Bereiche unbeheizt liegen und welche Arbeiten vorgesehen sind. Im Neubau lassen sich Leitungsführung und Anschlüsse gemeinsam mit der Haustechnik planen. Arbeiten an der Trinkwasserinstallation, an druckführenden Leitungen oder an heißem Wasser übernimmt der Fachbetrieb.

Zum Sortiment gehören beispielsweise eine Geberit Mepla Anschlussbox für Heizung Typ L mit 16 Millimetern sowie eine BWT AQA therm HES Heizungs-Enthärter-Station. Die Produktbezeichnungen geben die Bauteile an; ihre Eignung für ein konkretes Gebäude muss im Zusammenhang mit der Anlage beurteilt werden.

Auch ein Heizungs-Kugelhahn wie der Heimeier Globo H DN 25 ist ein konkretes Bauteil für die Heizungsplanung. Die Auswahl und der Einbau richten sich nach der vorgesehenen Anlage und gehören in die Fachplanung.

Wichtiger Hinweis

Übertragen Sie eine Wärmepumpen-Kennzahl oder die Heizflächen eines anderen Hauses nicht ungeprüft auf Ihre Immobilie. Wärmeschutz, Wärmeverteilung und die Planung der Anlage beeinflussen gemeinsam, wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet.

Wie erstellen Sie einen belastbaren Haustechnikvergleich?

Stellen Sie für jedes Gebäude dieselben Fragen: Welche Wärmeerzeugung ist vorhanden oder vorgesehen? Welche Heizflächen gibt es? Wie werden Warmwasser und Lüftung berücksichtigt? Welche Angaben gibt es zum Wärmeschutz, zu Wärmebrücken und zum Betriebsstrom der Anlagen? Für den Bestand ergänzen Sie den Zustand der vorhandenen Leitungen und Heizflächen; beim Neubau halten Sie die geplanten Lösungen fest.

Bitten Sie den Fachbetrieb, die Komponenten im Zusammenhang zu beurteilen und die Planung zu erläutern. Bei einer bestehenden Gasheizung, die stillgelegt werden soll, beachten Sie zusätzlich den Gasliefervertrag: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, rechtzeitig zu kündigen, denn die Stilllegung eines Anschlusses begründet nicht zwingend ein Sonderkündigungsrecht.

Sie können die Gebäudedaten und offenen Planungsfragen zusammenstellen. Montage, Änderungen an Heizungs- oder Trinkwasseranlagen, Arbeiten an Gas- und Abgasleitungen, Elektrik sowie Eingriffe in ein geöffnetes Gerät übernimmt der Fachbetrieb.

Wärmepumpe mit angeschlossenen Heizungs- und Warmwasserleitungen
Symbolbild, KI-generiert

Häufige Fragen

Ist eine Wärmepumpe auch in einem älteren Haus möglich?

Ja. Laut Verbraucherzentrale ist eine Wärmepumpe in den meisten Häusern möglich. Guter Wärmeschutz und eine Flächenheizung begünstigen einen kostengünstigen und effizienten Betrieb. Normale Heizkörper schließen eine Wärmepumpe nicht grundsätzlich aus. Die passende Bauart und Planung hängen vom Gebäude und der verfügbaren Wärmequelle ab.

Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Fußbodenheizung?

Nein. Die Verbraucherzentrale nennt eine Flächenheizung, zum Beispiel eine Fußbodenheizung, als günstige Voraussetzung für einen effizienten Betrieb. Normale Heizkörper sind aber kein grundsätzliches Hindernis. Vergleichen Sie deshalb die vorhandenen oder geplanten Heizflächen zusammen mit dem Wärmeschutz und der Auslegung der Anlage.

Welche Haustechnik zählt beim Vergleich von Bestand und Neubau?

Berücksichtigen Sie Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und den Betriebsstrom von Anlagen wie Pumpen und Reglern. Die Verbraucherzentrale nennt außerdem Wärmeschutz, Luftaustausch und Wärmebrücken als wichtige Aspekte der Gebäudebetrachtung. Im Bestand erfassen Sie den vorhandenen Zustand; im Neubau beziehen Sie diese Punkte in die Planung ein.

Welche Nachrüstpflichten gelten nach dem Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses?

Die Verbraucherzentrale nennt eine Frist von drei Jahren, wenn die Maßnahmen noch nicht erledigt sind: Die oberste Geschossdecke ist zu dämmen, sofern das Dach darüber ungedämmt ist. Außerdem sind Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen zu dämmen. Ob die Voraussetzungen zutreffen, sollte ein Fachbetrieb einordnen.

Welche Arbeiten an Heizung und Sanitär darf ich selbst erledigen?

Für Arbeiten an Heizungs- und Trinkwasserinstallationen, Druck, heißem Wasser, Elektrik, Gas- oder Abgasleitungen und geöffneten Geräten gilt: Das übernimmt der Fachbetrieb. Sie können Gebäudedaten und offene Fragen für die Planung zusammenstellen. Konkrete technische Eingriffe sollten Sie nicht selbst ausführen.

Quellen