Wärmemengenzähler tauschen: Eichfrist und Austausch
- Mittel
- 30–90 Min.
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Wenn die Eichfrist abläuft oder der Zähler stehen bleibt: Kalt- und Warmwasserzähler fachgerecht wechseln lassen.
Wohnungswasserzähler messen den Verbrauch je Wohnung für die Nebenkostenabrechnung. Sie sind eichpflichtig: Kaltwasserzähler dürfen sechs Jahre, Warmwasserzähler fünf Jahre verwendet werden, danach müssen sie getauscht werden. Die Jahreszahl der Eichung steht auf dem Zähler oder der Plombe. Auch ein stehendes Zählwerk, Beschlag unter der Haube oder Tropfen an der Verschraubung sind Anlass für einen Wechsel. Zuständig ist der Eigentümer bzw. Vermieter. Der Tausch erfolgt durch einen Installationsbetrieb oder einen Messdienst, weil dabei die Trinkwasser-Installation geöffnet wird. Hier lesen Sie, welche Angaben für den passenden Zähler nötig sind und wie der Wechsel abläuft.
Wir haben je Position den passenden Artikel vorausgewählt – bevorzugt sofort lieferbare Ware aus unserem Lager. Unter „Alternativen“ können Sie tauschen.


Notieren bzw. fotografieren Sie Zählerstand, Zählernummer, Eichjahr, Baulänge und ob es sich um einen Aufputzzähler, einen Unterputzzähler mit Messkapsel oder einen Zapfhahnzähler handelt. Bei Unterputzzählern ist der Hersteller des Einbaugehäuses wichtig.
Der Eigentümer beauftragt einen Installationsbetrieb oder Messdienst. Mieter werden über den Termin informiert und sorgen für freien Zugang zu den Zählern in Bad, Küche oder Schacht.
Der Betrieb sperrt die Wohnungsleitung ab, baut den alten Zähler aus, setzt den neuen mit neuen Dichtungen in der richtigen Fließrichtung ein und öffnet das Wasser langsam. Danach wird auf Dichtheit geprüft und die Plombe gesetzt.
Alter und neuer Zählerstand sowie die neue Zählernummer werden im Wechselprotokoll festgehalten. Bewahren Sie eine Kopie für die Nebenkostenabrechnung auf.
Der Zähler darf dann nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Der Eigentümer sollte den Wechsel rechtzeitig vor Ablauf veranlassen.
Nein, Baulänge und Anschluss müssen zur vorhandenen Einbaustelle passen. Sonst wären Änderungen an der Leitung nötig.
Sie läuft ab dem Jahr der Eichung bzw. des Inverkehrbringens, das auf dem Zähler angegeben ist, nicht ab dem Einbaudatum.