Wohnungswasserzähler tauschen: Eichfrist und Ablauf
- Mittel
- 20–60 Min.
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Den Wärmezähler der Heizung nach Ablauf der Eichfrist oder bei Defekt fachgerecht wechseln lassen.
Wärmemengenzähler erfassen in Mehrfamilienhäusern und bei Fernwärme, wie viel Heizenergie in eine Wohnung oder ein Gebäude fließt. Sie bestehen aus Durchflussmessteil, zwei Temperaturfühlern und Rechenwerk und sind eichpflichtig: Nach fünf Jahren muss der Zähler getauscht werden. Auch eine Fehlermeldung im Display, ein stehendes Zählwerk oder ausgefallene Funkübertragung sind Gründe für einen Wechsel. Weil dabei der Heizkreis geöffnet wird und die Fühler plombiert eingebaut werden müssen, übernimmt das ein Installationsbetrieb oder Messdienst. Dieses Projekt erklärt, welche Daten für den richtigen Ersatz nötig sind und wie der Austausch abläuft.
Wir haben je Position den passenden Artikel vorausgewählt – bevorzugt sofort lieferbare Ware aus unserem Lager. Unter „Alternativen“ können Sie tauschen.


Fotografieren Sie Typenschild und Display des alten Zählers: Hersteller, Nenndurchfluss, Baulänge, Eichjahr und aktuellen Stand. Notieren Sie, ob der Zähler im Vor- oder Rücklauf sitzt und wo die Temperaturfühler eingebaut sind.
Der Eigentümer oder Messdienstleister legt fest, ob ein baugleicher Zähler eingesetzt wird oder ein anderes Modell mit Adapter. Bei Funkzählern wird geklärt, wie das neue Gerät in die Ablesung eingebunden wird.
Der Heizkreis wird an den Kugelhähnen abgesperrt, das Messteil gewechselt und der Temperaturfühler im Fühler-Kugelhahn bzw. in der Tauchhülse gesetzt. Fühler und Verschraubungen werden plombiert.
Die Absperrungen werden geöffnet, das System bei Bedarf entlüftet und die Anzeige von Durchfluss und Temperaturen geprüft. Bei Bedarf wird Heizungswasser nachgefüllt.
Alter und neuer Zählerstand, Zählernummern und Plombennummern werden dokumentiert. Bewahren Sie das Protokoll für die Heizkostenabrechnung auf und geben Sie eine Kopie an die Abrechnungsfirma weiter.
Fünf Jahre. Danach muss der Zähler getauscht oder neu geeicht werden, damit er für die Abrechnung genutzt werden darf.
Nein. Ein Wärmezähler misst zusätzlich Vor- und Rücklauftemperatur und berechnet daraus die Wärmemenge.
In der Regel nicht. Sind Kugelhähne vor und hinter dem Zähler vorhanden, wird nur dieser Abschnitt abgesperrt.