Antrags-Assistent
Ihre persönliche Checkliste – vom Angebot bis zur Auszahlung. Häkchen und Termine speichern wir nur in Ihrem Browser.
1. Vorbereiten – nichts ohne Förder-Vorbehalt bestellen
- Sie
Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage gilt als „vorzeitiger Vorhabenbeginn“ und schließt die Förderung aus. Das gilt auch für den Kauf von Material. Beratung und Planung sind vorher erlaubt.
- Sie
Stellen Sie die geplanten Komponenten zusammen. Unser unverbindliches Förder-Angebot listet Artikel, technische Daten und Kosten (netto/brutto) – als Grundlage für Ihr Fachunternehmen bzw. Ihre Expertin oder Ihren Experten.
Förder-Angebot aus dem Warenkorb erstellen › - Sie
Sie erstellen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit den geplanten förderfähigen Kosten. Für den Antrag brauchen Sie die 15-stellige BzA-ID.
- Sie + Auftragnehmer
Zum Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage vorliegen (er wird im Antrag hochgeladen). Eine Musterformulierung finden Sie in Ihren Unterlagen – keine Rechtsberatung, bitte an Ihr Vorhaben anpassen.
2. Antrag stellen und Zusage abwarten
- Sie
Sie stellen den Antrag selbst mit der BzA-ID und dem Vertrag. Mit den Arbeiten vor Ort beginnen Sie erst nach dem Antrag.
Zu „Meine KfW“ ↗ - Förderstelle
Ab der Zusage laufen die Fristen für Umsetzung und Nachweis. Tragen Sie das Datum unten ein – wir berechnen Ihre Fristen und erinnern Sie auf Wunsch per E-Mail.
3. Bestellen und einbauen lassen
- Sie
Rechnungen auf den Namen der antragstellenden Person, in deutscher Sprache, mit Adresse des Gebäudes; Zahlung unbar. Rabatte, Gutschriften und Cashback mindern die förderfähigen Kosten – geben Sie nur tatsächlich gezahlte Beträge an.
Zum Warenkorb ›
4. Nachweis einreichen und Auszahlung
- Sie + Fachunternehmen/Expertin
Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen und die Bestätigung des Fachunternehmens bzw. der Expertin/des Experten fristgerecht ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.