Antrags-Assistent

Ihre persönliche Checkliste – vom Angebot bis zur Auszahlung. Häkchen und Termine speichern wir nur in Ihrem Browser.

Erst Vertrag mit Förder-Vorbehalt, dann Antrag, dann Umsetzung. Bestellen Sie förderfähige Komponenten nur mit einem Vertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält – oder erst nach der Zusage. Sonst kann die Förderung entfallen.
0 von 8 Schritten erledigt

1. Vorbereiten – nichts ohne Förder-Vorbehalt bestellen

  1. Sie

    Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage gilt als „vorzeitiger Vorhabenbeginn“ und schließt die Förderung aus. Das gilt auch für den Kauf von Material. Beratung und Planung sind vorher erlaubt.

  2. Sie

    Stellen Sie die geplanten Komponenten zusammen. Unser unverbindliches Förder-Angebot listet Artikel, technische Daten und Kosten (netto/brutto) – als Grundlage für Ihr Fachunternehmen bzw. Ihre Expertin oder Ihren Experten.

    Förder-Angebot aus dem Warenkorb erstellen ›
  3. Sie

    Das Fachunternehmen oder die Expertin/der Experte erstellt die „Technische Projektbeschreibung“ (TPB), die Sie für den Antrag beim BAFA brauchen.

  4. Sie + Auftragnehmer

    Zum Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage vorliegen, der auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthält. Eine Musterformulierung finden Sie in Ihren Unterlagen – keine Rechtsberatung, bitte an Ihr Vorhaben anpassen.

2. Antrag stellen und Zusage abwarten

  1. Sie

    Den Antrag stellen Sie (oder eine bevollmächtigte Person) mit der TPB-ID vor Beginn der Arbeiten.

    Informationen zur Antragstellung beim BAFA ↗
  2. Förderstelle

    Ab der Zusage laufen die Fristen für Umsetzung und Nachweis. Tragen Sie das Datum unten ein – wir berechnen Ihre Fristen und erinnern Sie auf Wunsch per E-Mail.

3. Bestellen und einbauen lassen

  1. Sie

    Rechnungen auf den Namen der antragstellenden Person, in deutscher Sprache, mit Adresse des Gebäudes; Zahlung unbar. Rabatte, Gutschriften und Cashback mindern die förderfähigen Kosten – geben Sie nur tatsächlich gezahlte Beträge an.

    Zum Warenkorb ›

4. Nachweis einreichen und Auszahlung

  1. Sie + Fachunternehmen/Expertin

    Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen und die Bestätigung des Fachunternehmens bzw. der Expertin/des Experten fristgerecht ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.