Kaltwasserleitung dämmen: Schwitzwasser und Erwärmung verhindern
- Leicht
- 0,5–3 Std.
- 4 Materialien
Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre im Keller mit Dämmschläuchen, Wickelband und Armaturenschalen einpacken.
Laufen warme Heizungs- oder Warmwasserrohre ungedämmt durch Keller, Garage oder Abstellraum, geben sie dort Wärme ab, wo sie niemand braucht. Mit geschlitzten Dämmschläuchen lassen sich zugängliche Rohre ohne Werkzeugaufwand nachträglich dämmen. Entscheidend sind der richtige Innendurchmesser passend zum Rohr, eine ausreichende Dämmdicke und saubere Stöße an Bögen und Armaturen. Für solche Leitungen in unbeheizten Räumen nennt das Gebäudemodernisierungsgesetz Mindestwerte. Rohre in Wänden oder Böden sind nicht Teil dieses Projekts.
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Gehen Sie die zugänglichen Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen ab. Messen Sie Außendurchmesser und Länge je Rohrgröße und zählen Sie Bögen, Abzweige und Armaturen.
Für jeden Rohrdurchmesser den passenden Dämmschlauch wählen. Bei kleinen Rohren reicht eine geringere Dicke als bei großen; die Mindestwerte nennt Anlage 8 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Tipp: Rohre lieber einmal richtig dämmen als zwei dünne Lagen übereinander.
Rohre abwischen, losen Staub entfernen und prüfen, ob Verbindungen dicht sind. Undichte Stellen zuerst reparieren lassen. Feuchte oder korrodierte Stellen sollte vor dem Dämmen ein Fachbetrieb ansehen.
Schlauch am Schlitz öffnen, über das Rohr drücken und die Naht schließen – je nach Produkt mit Klebestreifen oder Klebeband. Stöße dicht aneinandersetzen.
Für Bögen den Schlauch auf Gehrung schneiden oder keilförmige Stücke ausschneiden und die Fugen verkleben. Kleine Bereiche mit Wickelband umwickeln. Längsnähte zur Wand oder nach oben drehen, damit sie geschützt liegen.
Kugelhähne und Ventile mit Dämmschalen versehen, damit sie bedienbar bleiben. Typenschilder, Entlüfter und Messstellen frei lassen und zum Schluss alle Stöße kontrollieren.
§ 69 GModG verpflichtet Eigentümer, bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Für selbst bewohnte Häuser mit höchstens zwei Wohnungen gilt die Pflicht teils erst nach einem Eigentümerwechsel.
Ja, dort verhindert die Dämmung vor allem Tauwasser und Erwärmung. Dafür eignen sich diffusionsdichte Materialien besonders.
Messen Sie den Außendurchmesser des Rohres mit einem Messschieber oder Maßband. Der Innendurchmesser des Dämmschlauchs muss gleich groß sein.