ÖkoFEN Fehlercode 5035: Bedeutung und Ursachen
Fehler 5035 bedeutet, dass die ÖkoFEN PE1 das Zündkriterium nach drei Versuchen nicht erreicht hat.

Kurz erklärt: ÖkoFEN Fehler 5035 bedeutet, dass das Zündkriterium nach drei Versuchen nicht erreicht wurde. Die Anzeige lautet „PE Zuendung“ und betrifft PE1. Als Betreiber dürfen Sie prüfen, ob Pellets im Lagerraum vorhanden sind. Die Kontrolle von Glühstab, Zündrohr, Luftzirkulation und Fühlern gehört laut Störungsübersicht zum Servicetechniker.
ÖkoFEN · PE1 mit Pelletronic Touch · Zündungsstörung
Bei Fehler 5035 zeigt die ÖkoFEN PE1 „PE Zuendung“ an. Die Störungsmeldung besagt, dass das Zündkriterium nach drei Versuchen nicht erreicht wurde.
Der Code benennt das Ergebnis des Zündversuchs, aber nicht allein das betroffene Ersatzteil. Die ÖkoFEN-Übersicht nennt mehrere mögliche Prüfbereiche, darunter Zündsystem, Luftzirkulation und Temperaturfühler.
Sicherheit geht vor
Kessel und Brennraum können nach dem Betrieb heiß sein. Öffnen Sie das Gerät nicht und greifen Sie nicht in den Brennraum. Reinigungs-, Prüf- und Reparaturarbeiten am geöffneten Gerät übernimmt der Fachbetrieb.
Was bedeutet ÖkoFEN Fehler 5035?
Die ÖkoFEN Übersicht Warn- und Störungsmeldungen Pelletronic Touch PE781DE ordnet den Code 5035 der Anzeige „PE Zuendung“ bei PE1 zu. Als Beschreibung nennt sie: „Zündkriterium wurde nach 3 Versuchen nicht erreicht.“
„Zündkriterium wurde nach 3 Versuchen nicht erreicht.“
Die Meldung verweist somit auf einen nicht erfolgreichen Zündvorgang. Sie unterscheidet nicht zwischen einem verschmutzten Zündrohr, einem defekten Glühstab oder einer anderen in der Übersicht genannten Ursache. Für die Eingrenzung sind die dort beschriebenen Prüfungen am Kessel erforderlich.
Profi-Tipp
Achten Sie auf die vollständige Anzeige: Der Code 5035 gehört bei PE1 zur Meldung „PE Zuendung“. Die Codes 5036 und 5037 sind in der Übersicht separat als „FlammÜberwachung“ aufgeführt.
Was dürfen Sie selbst tun?
Als Betreiber dürfen Sie laut ÖkoFEN prüfen, ob im Pelletslagerraum Pellets vorhanden sind. Das ist die Maßnahme, die Sie ohne Eingriff in den Kessel selbst ausführen können.
Die Übersicht nennt außerdem das Reinigen von Zündrohr und Brennteller sowie das Prüfen der Position des Flammraumtemperaturfühlers nach einer Kesselreinigung als mögliche Störungsbehebungen durch den Anlagenbetreiber. Diese Arbeiten erfordern den Zugang zum Brennraum oder zum Gerät. Lassen Sie sie daher vom Fachbetrieb erledigen.
Die Übersicht nennt keinen Reset-Ablauf für Betreiber bei Fehler 5035. Wenn die Pelletkontrolle die Meldung nicht klärt, lassen Sie die Anlage fachgerecht prüfen.
Welche Ursachen nennt der Hersteller?
Für Fehler 5035 führt ÖkoFEN mehrere mögliche Ursachen und Prüfungen für den Servicetechniker auf. Die Tabelle fasst sie nach dem jeweiligen Bereich zusammen.
| Bereich | Ursache laut ÖkoFEN | Wer |
|---|---|---|
| Zündsystem | Glühstab defekt; Widerstand prüfen | Servicetechniker |
| Zündweg | Zündrohr verschmutzt | Servicetechniker |
| Luftzirkulation | Unzureichende Luftzirkulation; Lüfterklappe, Brennergebläse und Zugluft auf Belag prüfen | Servicetechniker |
| Temperaturfühler | Flammraumtemperaturfühler oder Abgasfühler verschmutzt | Servicetechniker |
| Rauchgasfühler | Bei Verwendung eines Rauchgasfühlers wurde das Zündkriterium von 50 °C nicht erreicht | Servicetechniker |
Der Widerstandswert des Glühstabs dient laut Übersicht als Prüfkriterium: Unter 250 Ω gilt er als in Ordnung, über 250 Ω soll er getauscht werden. Für das Zündrohr nennt ÖkoFEN eine Prüfung und bei Bedarf den Ausbau und die Reinigung durch den Servicetechniker.
Bei der Luftzirkulation führt der Hersteller die Funktion der Lüfterklappe und des Brennergebläses sowie einen freien, belagfreien Zugluftweg als Prüfpunkte auf. Zusätzlich nennt die Übersicht verschmutzte Flammraumtemperatur- oder Abgasfühler. Bei einem Rauchgasfühler bezieht sich der genannte Wert von 50 °C auf das nicht erreichte Zündkriterium.
Wichtiger Hinweis
Die Codes 5034 und 5035 stehen beide für „PE Zuendung“. ÖkoFEN beschreibt bei beiden das nach drei Versuchen nicht erreichte Zündkriterium. Prüfen Sie daher die tatsächlich angezeigte Nummer, statt aus der ähnlichen Meldung auf ein bestimmtes Bauteil zu schließen.
Wie geht der Fachhandwerker vor?
Die ÖkoFEN-Übersicht gibt dem Servicetechniker konkrete Prüfpunkte vor. Dazu gehört zunächst die Widerstandsmessung am Glühstab. Liegt der Wert über 250 Ω, nennt die Übersicht den Austausch; unter 250 Ω ist der Wert laut Angabe in Ordnung.
Außerdem prüft der Fachhandwerker das Zündrohr auf Verschmutzung und bei Bedarf auf Ausbau und Reinigung. Zur Luftzufuhr kontrolliert er Lüfterklappe und Brennergebläse und prüft, ob der Zugluftweg frei von Belag ist. Das sind Arbeiten am Kessel und nicht Betreibermaßnahmen.
Die Temperaturfühler gehören ebenfalls zu den genannten Prüfpunkten. Der Servicetechniker prüft Flammraumtemperaturfühler und Abgasfühler auf Verschmutzung. Wird ein Rauchgasfühler verwendet und das Zündkriterium von 50 °C nicht erreicht, nennt ÖkoFEN eine Prüfung und gegebenenfalls den Austausch dieses Fühlers.
Welche Ersatzteile kommen in Frage?
Die Übersicht nennt den Glühstab als mögliches Ersatzteil: Bei einem Widerstandswert über 250 Ω soll er laut ÖkoFEN getauscht werden. Ein Austausch ergibt sich aus der Prüfung, nicht allein aus der Anzeige 5035.
Auch der Rauchgasfühler kann laut Übersicht nach Prüfung gegebenenfalls zu tauschen sein. Das Zündrohr wird dagegen als zu prüfendes und bei Bedarf zu reinigendes Bauteil aufgeführt. Für die passende Ausführung muss der Fachbetrieb das Bauteil an der PE1 identifizieren.
Ähnliche Fehlercodes
Der Code 5034 wird in derselben ÖkoFEN-Übersicht ebenfalls als „PE Zuendung“ geführt. Auf Seite 23 beschreibt der Hersteller auch für 5034 ein nach drei Versuchen nicht erreichtes Zündkriterium und nennt dieselben grundlegenden Prüfpunkte wie bei 5035.
Die Codes 5036 und 5037 sind laut Übersicht PE1-Meldungen zur „FlammÜberwachung“. Die Auflistung ordnet sie einem anderen Bereich zu als die Zündungsfehler 5034 und 5035. Eine weitere Meldung zu Flammenausfall bei einer anderen Heizungsmarke finden Sie im Ratgeber zu Wolf Fehler 005.
Häufige Fragen
Was bedeutet der ÖkoFEN Fehler 5035?
Fehler 5035 bedeutet, dass das Zündkriterium nach drei Versuchen nicht erreicht wurde. Die Anzeige lautet „PE Zuendung“ und betrifft PE1. ÖkoFEN nennt mehrere mögliche Prüfbereiche, darunter Glühstab, Zündrohr, Luftzirkulation und Temperaturfühler. Der Code allein legt kein einzelnes Ersatzteil fest.
Was kann ich bei Fehler 5035 selbst prüfen?
Als Betreiber dürfen Sie laut ÖkoFEN prüfen, ob im Pelletslagerraum Pellets vorhanden sind. Die Übersicht nennt weitere Maßnahmen wie die Reinigung von Zündrohr und Brennteller. Da diese Arbeiten Zugang zum Brennraum oder zum geöffneten Gerät erfordern, übernimmt sie unter den Sicherheitsvorgaben der Fachbetrieb.
Warum erscheint Fehler 5035 nach einer Kesselreinigung?
ÖkoFEN nennt als Betreibermaßnahme, nach einer Kesselreinigung die korrekte Position des Flammraumtemperaturfühlers zu prüfen. Da dafür der Zugang zum Gerät nötig ist, lassen Sie diese Prüfung vom Fachbetrieb ausführen. Die Meldung selbst besagt, dass das Zündkriterium nach drei Versuchen nicht erreicht wurde.
Was prüft der Fachbetrieb bei ÖkoFEN Fehler 5035?
Die ÖkoFEN-Übersicht nennt die Widerstandsprüfung des Glühstabs, die Prüfung des Zündrohrs sowie Kontrollen an Lüfterklappe, Brennergebläse und Zugluftweg. Außerdem führt sie verschmutzte Flammraumtemperatur- oder Abgasfühler auf. Bei einem Rauchgasfühler nennt sie das nicht erreichte Zündkriterium von 50 °C.
Welche Ersatzteile kommen bei Fehler 5035 in Frage?
ÖkoFEN nennt den Glühstab als Tauschteil, wenn sein Widerstand über 250 Ω liegt. Bei Verwendung eines Rauchgasfühlers kann dieser nach Prüfung gegebenenfalls ebenfalls getauscht werden. Die Anzeige 5035 allein bestimmt das benötigte Teil nicht. Lassen Sie die Bauteile an Ihrer PE1 vom Fachbetrieb prüfen und zuordnen.
Quellen
Wichtiger Hinweis zu Haftung und Sicherheit
- Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information. Er ist keine Reparatur- oder Montageanleitung und ersetzt weder die Anleitung des Herstellers noch die Prüfung durch einen Fachbetrieb. Herstellerangaben haben immer Vorrang.
- Arbeiten an Gasanlagen dürfen nur der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen (§ 13 NDAV). Dasselbe gilt für elektrische Anlagen (§ 13 NAV). Errichtung und wesentliche Veränderungen der Trinkwasseranlage sind dem Wasserversorger oder einem eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten (§ 12 AVBWasserV).
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